Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF20 Stadt Heide Referenznummer der Bekanntmachung: 25-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide / Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heide.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF20 Stadt Heide
Beschafft wird ein Löschgruppenfahrzeug LF20 unterteilt in drei Lose für die Stadt Heide
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF20 (Kurzzeichen: Los 1)
25746 Heide / Holstein
Fahrgestell (16t), geeignet zur Darstellung eines LF20
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines LF20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25746 Heide / Holstein
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines LF20 und Zusammenfügung aller Lose
(Teil-)Beladung LF20 + zusätzliche Beladungsgegenstände (Kurzzeichen: Los 3)
25746 Heide / Holstein
(Teil-) Beladung für ein LF20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF20 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Wellsee
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines LF20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-)Beladung LF20 + zusätzliche Beladungsgegenstände (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek, Holstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]