12-PBG-22-100, Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen, Beratungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4121 / 4502-0
Fax: +49 4121 / 4502-94545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-PBG-22-100, Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen, Beratungsleistungen
Es ist beabsichtigt nach erfolgreicher Durchführung eines 2-teiligen Ausschreibungsverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigen Teilnahmewettbewerb) einen neuen Vertrag für Präventions- und Betreuungsarbeit in den städtischen Einrichtungen für wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten, abzuschließen.
Stadtgebiet Pinneberg
Mit Ablauf des bestehenden Vertrages ist beabsichtigt, die Leistung gemäß den vorliegenden Leistungsanforderungen aus dem Abschlussbericht der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) neu zu vergeben. Die zu vergebende Leistung soll dabei - nach wie vor - der Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Bereich der Stadt Pinneberg durch Präventionsarbeit sowie der Verringerung der in Obdachlosenunterkünften (Städtischen Einrichtungen) der Stadt Pinneberg untergebrachten Haushalte / Personen dienen.
Bislang wurde diese Aufgabe wie folgt erfüllt:
Der Träger hat sich im Rahmen eines Kooperationsvertrages verpflichtet, Präventions- und Betreuungsarbeit, verschiedene Serviceleistungen und die Betreuung in den städtischen Einrichtungen für Wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen z. B. bei hohen Mietrückständen oder anhängigen Räumungsklagen anzubieten.
Die Stadt Pinneberg ist ein Mittelzentrum mit rund 43.000 Einwohnern*innen in der Metropolregion Hamburg. Die Stadt Hamburg ist nur wenige Kilometer entfernt und mit dem Auto oder der S-Bahn in kürzester Zeit erreichbar.
In den letzten 3 Jahren hat sich die Zahl der obdachlosen im Stadtgebiet Pinneberg wie folgt entwickelt:
31.12.2020: 311 Haushalte (464 obdachlose Personen davon 152 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
31.12.2021: 160 Haushalte (385 obdachlose Personen davon 132 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
31.05.2022: 188 Haushalte (433 obdachlose Personen davon 145 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
Für die nächsten Jahre wird damit gerechnet, dass sich die Zahl der wohnungslosen und ggf. hilfebedürftigen Haushalte weiterhin nach oben entwickeln wird, insbesondre vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise.
Für die Unterbringung der Obdachlosen werden ca. 120 Wohneinheiten im gesamten Stadtgebeit Pinneberg vorgehalten. Die Stadt Pinneberg ist bemüht eine dezentrale Unterbringung in angemieteten und städtischen Wohnungen zu gewährleisten. Es gibt z. Zt. lediglich 1 größeres Objekt mit einer Belegung mit bus zu 72 Personen sowie einige Unterkünnfte (Wohnungen) mit einer Belegung bis zu 12 Personen. Hierbei kann die Anzahl der Haushalte variieren.
Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Betreuung- und Präventionsarbeit bei in städtischen Einrichtungen untergebrachten Obdachlosen bzw. bei von Obdachlosigkeit bedrohten Perseonen aus dem Stadtgebiet Pinneberg an einen geegneten Anbieter zu einem Festpreis von bis zu 300.000,00 Euro pro Leistungsjahr zu vergeben. Das Angebot braucht den Festpreis nicht auszuschöpfen, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen. Der Preis ist kein Bewertungskriterium. Insoweit findet ein reiner Qualitätswettbewerb statt, innerhalb dessen die Anbieter angeben, inwieweit sie die unten aufgeführten Leistungen zu dem benannten Festpreis erbringen werden und der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (= qualitativ, gemessen an den Wertungskriterien beste Angebot) wird den Zuschlag erhalten.
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung des anliegenden Abschlussberichts der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS). In diesem Zusammenhang ist durch die Bieter daher zusammen mit dem Angebot insbesondere detailliert dazulegen, wie die Leistungsanforderungen (1 bsi 4) aus dem o.g. Bericht umgesetzt werden sollen.
1. Leistungen im Bereich Prävention von Wohnungslosigkeit
2. Leistungen im Bereich Betreuung / Beratung untergebrachter Haushalten nach LVwG
3. Leistungen im Bereich wohnbegleitender Hilfen
4. Leistungen im Bereich dauerhafte Wohnungsversorgung Versorgung mit Wohnraum
Der Abschlussbericht der GISS gehört zu den verbindlichen Vergabeunterlagen.
folgende Mindestkriterien müssen berücksichtigt werden:
-mindestens an einem Standort eine Beratungsstelle
-angemessen qualifiziertes Personal
-mindestens an 2 Tagen eine offene Sprechstunde
-telefonische Erreichbarkeit von 08:00 - 16:00 Uhr
-spezielle Fremdsprachen
Mit der Option der Verlängerung für weitere 3 Jahre
Einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung zur Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber. Begrenzte Möglichkeit der Fortschreibung des Angebotspreises um erhöhte Personalkosten auf Basis des Vergleichs zwischen einschlägig benannter tariflicher Grundlage zum Zeitpunkt des ersten Ausführungsbeginns und dem Zeitpunkt des Optionsbeginns.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen, Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4121 / 4502-0
Fax: +49 4121 / 4502-90
Internet-Adresse: https://www.kreis-pinneberg.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm