LoRaWAN SH Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000117
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
LoRaWAN SH Infrastruktur
Der Auftraggeber plant den Aufbau einer flächendeckenden LoRaWAN-Infrastruktur zur Anbindung von IoT-Sensoren im Land Schleswig-Holstein an eine zukünftige zentrale Datenplattform des Auftraggebers. Als Teil dieser Infrastruktur stellt der Auftragnehmer eines oder mehrere Funknetze außerhalb von Gebäuden nach LoRaWAN-Standard bereit und betreibt es oder sie entsprechend der in Teil B-Leistungsbeschreibung beschriebenen AnforderungenGegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und Betrieb einer LoRaWAN Funk-/Netzinfrastruktur.
Der Auftraggeber plant den Aufbau einer flächendeckenden LoRaWAN-Infrastruktur zur Anbindung von IoT-Sensoren im Land Schleswig-Holstein an eine zentrale Datenplattform des Auftraggebers.
Diese LoRaWAN-Infrastruktur soll flexibel verschiedenste Anwendungsfälle außerhalb von Gebäuden ermöglichen.
Als Teil dieser Infrastruktur stellt der Auftragnehmer eines oder mehrere Funknetze außerhalb von Gebäuden nach LoRaWAN-Standard bereit und betreibt es oder sie entsprechend der in Teil B-Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen.
Der Beschaffungsgegenstand wird in insgesamt 9 Lose aufgeteilt. Die Lose 1 bis 8 umfassen die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur. Die Lose sind in Kreise und kreisfreie Städte aufgrund ihrer geografischen Lage aufgeteilt bzw. zusammengefasst.
Los 9 umfasst die Koordination des Gesamtbetriebes der LoRaWAN-Infrastruktur.
Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Wenn ein Bieter den Zuschlag für die Lose 1-8 erhält, dann wird kein Zuschlag auf Los 9 erteilt. Wenn der Zuschlag der Lose 1-8 an verschiedene Bieter erteilt wird, dann wird Los 9 nur an diejenigen Bieter vergeben, die einen Zuschlag für mindestens ein Los erhalten haben..
Kiel (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 1 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur in der kreisfreien Stadt Kiel.
Lübeck (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 2 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur in der kreisfreien Stadt Lübeck.
Flensburg (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 3 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur in der kreisfreien Stadt Flensburg.
Neumünster (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 4 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur in der kreisfreien Stadt Neumünster.
Dithmarschen/Nordfriesland/Schleswig-Flensburg(Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 5 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur im Bereich Dithmarschen/Nordfriesland/Schleswig-Flensburg
Plön/Rendsburg-Eckernförde (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 6 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur im Bereich Plön/Rendsburg-Eckernförde.
Pinneberg/Segeberg/Steinburg (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 7 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur im Bereich Pinneberg/Segeberg/Steinburg.
Herzogtum Lauenburg/Ostholstein/Stormarn (Bereitstellung und Betrieb Funk-/Netzinfrastruktur)
Los 8 umfasst die Bereitstellung und Betrieb der Funk-/Netzinfrastruktur Herzogtum Lauenburg/Ostholstein/Stormarn.
Koordination Gesamtbetrieb der LoRaWAN-Infrastruktur
Los 9 umfasst die Koordination des Gesamtbetriebes der LoRaWAN-Infrastruktur.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenz: Erfahrung im Aufbau und Betrieb von mind. 100 Gateways und 1000 LoRaWAN-Nodes innerhalb eines Netzes.
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Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Es ist insgesamt mindestens eine geeignete Referenz einzureichen, unabhängig davon, für wie viele Lose der Bewerber in
der Angebotsphase Angebote einreichen wird.
Sollte die eingereichte Referenz nicht den nachfolgend geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Der Bewerber beschreibt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestes ein Referenzprojekt, welches er nach dem 21.12.2019 erfolgreich abgeschlossen hat.
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Eine Referenz erfüllt die Mindestkriterien wenn,
• sie nachweist, dass der Bewerber Projekterfahrung mit dem Aufbau und
Betrieb von mindestens 100 Gateways und 1.000 LoRaWAN-Notes innerhalb eines Netzes hat. Es kann sich dabei um ein eigens geführtes Projekt des Bewerbers handeln.
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Erfolgreich abgeschlossen =
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bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Projekte planmäßig verlaufen sind und der Aufbau von mindestens 100 Gateways und 1.000 LoRaWAN-Notes schon im Betrieb ist oder nach dem 21.12.2019 im Betrieb war.
Sollte eine Überprüfung der Referenz ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht planmäßig erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit der Folge, dass die
Referenz nicht den Mindestanforderungen entspricht. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Der Teilnahmeantrag ist dann Zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz,
die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die
„Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder
als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der
Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (04.03.2021) im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.