FW Schleswig - Lieferung eines MTW für die Feuerwehr (1 Los)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Schleswig - Lieferung eines MTW für die Feuerwehr (1 Los)
Die Stadt Schleswig beabsichtigt die Beschaffung eines Mannschaftstransportes (MTW) für die Feuerwehr.
Die Vergabe des Beschaffung Fahrgestell und der feuerwehrtechnische Ausbau erfolgt in einem Los. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Stadt Schleswig
Es soll ein Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr angeschafft werden. Es ist ein geeignetes Fahrgestell sowie der beschriebene feuerwehrtechnische Ausbau zu liefern.
Optionen können im Fahrgestell gegen Aufpreis benannt werden. Der Angebotspreis ist als Grundpreis ohne Optionen anzugeben und zu werten. Details sind der Leistungsbeschreibung Los 1 zu entnehmen.
Die Angabe unter II.2.7 ist so zu verstehen, dass eine Lieferung bis Ende Dez. 2023 zu erfolgen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber plant eine erneute Ausschreibung mit 2 bauglichen Fahrzeugen im Jahr 2023/2024 durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.