Halbjährlicher Vertrag zur Aufbereitung von Schadholz und Grünholzeinschlag im Forstbezirk Plauen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023FB12-0452-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smul.sachsen.de/sbs
Abschnitt II: Gegenstand
Halbjährlicher Vertrag zur Aufbereitung von Schadholz und Grünholzeinschlag im Forstbezirk Plauen
Halbjährlicher Rahmenvertrag zur Aufbereitung von Schadholz und Grünholzeinschlag (teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung) im Forstbezirk Plauen
Revier Eich
Nähe von 08233 Eich
Holzernte komplett ca. 2500 fm; Aufarbeitung Schadholz von 750 fm
Revier Leubnitz
08427 Fraureuth
Holzernte komplett ca. 8208 fm; Aufarbeitung von ca. 500 fm Schadholz
Revier Trünzig
Nähe 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Holzernte komplett ca. 3526 fm; Aufarbeitung von ca. 500 fm Schadholz
Revier Tiefenbrunn
Nähe 08626 Obergettengrün und Nähe 08606 Raasdorf
Holzernte komplett ca. 7000 fm; Aufarbeitung Schadholz ca. 3640 fm
Revier Mittelhöhe
Nähe 08539 Rodau
Holzernte komplett ca. 5613 fm; Aufarbeitung von ca. 1500 fm Schadholz
Revier Plauen
Nähe 08223 Kottengrün
Holzernte Komplett ca. 4500 fm; Aufarbeitung von ca. 2500 fm Schadholz
Revier Eich
Nähe 08228 Rodewisch
Holzernte komplett ca. 4500 fm; Aufarbeitung von ca. 370 fm Schadholz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten
Die Bedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363