Generalplanervertrag Medienerschließung und Freianlagen Innovationscampus
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanervertrag Medienerschließung und Freianlagen Innovationscampus
Generalplanung der Medienerschließung und Freianlagen für den Innovationscampus im zentralen Bereich des Flughafens Leipzig/Halle.
Generalplanung für die Medienerschließung und die Freianlagen für den Innovationscampus im Zentralbereich des Flughafens Leipzig/Halle, insbesondere mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Objektplanung für eine neue Energieversorgungsstation),
- Objektplanung Freianlagen, inkl. Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke in Freianlagen
- Technische Ausrüstung.
Auf der Grundlage der vorhandenen Planungsergebnisse sind die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4, 5, 6 und 7 zu planen. Da der Auftraggeber derzeit eine Bündelung der Bauleistungen in einem Generalübernehmervertrag nicht ausschließt, ist für die Leistungsphase 6 eine funktionale Leistungsbeschreibung nach Vorgaben des Auftraggebers als optionale Leistung vorgesehen.
Die zu beauftragenden Leistungen sind für die vorgenannten Leistungsbereiche in nachfolgende Projektstufen aufgeteilt:
- Projektstufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3) für alle 5 Erschließungsphasen
- Projektstufe 2: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung einer Leistungsbeschreibung sowie Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI-Leistungsphasen 4-6) für die Erschließungsphase 1.
- Projektstufe 3: Leistungsphase 7 für die Erschließungsphase 1
- Projektstufe 4: Prüfung der Ausführungsplanung eines Generalübernehmers für die Erschließungsphase 1
Eine Festbeauftragung ist für die Projektstufe 1 vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelantrages vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn keine Förderung erlangt werden kann. Ein Anspruch auf Abruf der Projektstufen 2 bis 4 besteht nicht. Aus einer Nichtbeauftragung der Projektstufe 2 und/oder 3 und/oder 4 oder einzelner Leistungsphasen dieser kann der Auftragnehmer keine Rechte ableiten.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Siehe Ziff. II.2.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 22.08.2022 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.