Generalübernahme (Planung, Durchführung und Zulassungsfähigkeit) des Umbaus eines Verbrennungstriebwagens zum Forschungszug Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-029-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernahme (Planung, Durchführung und Zulassungsfähigkeit) des Umbaus eines Verbrennungstriebwagens zum Forschungszug
Generalübernahme (Planung, Durchführung und Zulassungsfähigkeit) des Umbaus eines Verbrennungs¬triebwagens zum Forschungszug.
Hierzu soll ein Verbrennungstriebwagen der Baureihe 642 zum Forschungszug umgebaut werden. Der Umbau soll die Planung, den Umbau selbst und die Zulassungsfähigkeit umfassen. Der Forschungszug soll sowohl im Fahrgast- als auch im Forschungsbetrieb eingesetzt werden. Das Haupteinsatzgebiet ist eine ca. 30 km langen Eisenbahnstrecke im Erzgebirge. Das Erzgebirge stellt dabei hohe natürliche Anforderungen (z. B. topografisch, klimatisch und vegetativ).
Chemnitz, DE
Generalübernahme (Planung, Durchführung und Zulassungsfähigkeit) des Umbaus eines Verbrennungs¬triebwagens zum Forschungszug.
Hierzu soll ein Verbrennungstriebwagen der Baureihe 642 zum Forschungszug umgebaut werden. Der Umbau soll die Planung, den Umbau selbst und die Zulassungsfähigkeit umfassen. Der Forschungszug soll sowohl im Fahrgast- als auch im Forschungsbetrieb eingesetzt werden. Das Haupteinsatzgebiet ist eine ca. 30 km langen Eisenbahnstrecke im Erzgebirge. Das Erzgebirge stellt dabei hohe natürliche Anforderungen (z. B. topografisch, klimatisch und vegetativ).
gemäß Leistungsbeschreibung
InfraPro 100524409
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalübernahme (Planung, Durchführung und Zulassungsfähigkeit) des Umbaus eines Verbrennungstriebwagens zum Forschungszug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Henningsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.