Wäschevollversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 230000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschevollversorgung
Das Sächsische Krankenhaus Altscherbitz beabsichtigt die Vergabe der Wäschevollversorgung.
Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie
Leipziger Straße 59, 04435 Schkeuditz
Das Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie beabsichtigt die Vergabe der Wäschevollversorgung für den gesamten Klinikbetrieb.
Es besteht die Möglichkeit einer 1-jährigen Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung mit kurzer Selbstdarstellung des Unternehmens (max. eine Seite) und Informationen - zur Gesellschaftsform und zur Eigentums- und Beteiligungsstruktur des Bewerbers - zur Struktur und Arbeitsweise in der laufenden Geschäftstätigkeit
(2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bewerber (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate),
(3) Bescheinigungen der Krankenkasse(n), dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate)
(4) Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zumindest für Lohn- und Umsatzsteuer, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate).
(5) Eigenerklärung - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Formular siehe Anlage 6)
(6) Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Leistungen zu möglichen Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 5 VOL/A, §§ 123 und 124 GWB
(7) Eigenerklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung
(8) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
(9) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
(10) Ausgefüllte Anlage Auskunft Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/startseite/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/startseite/index.asp?ID=4421&art_param=363