Planung der Warftverstärkung auf Langeneß Warften Norderhörn und Süderhörn Referenznummer der Bekanntmachung: 4.80.4-22/001944 Vergabe Nr. 2022/65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Warftverstärkung auf Langeneß Warften Norderhörn und Süderhörn
Anhand der Sicherheitsüberprüfungen wurden die Warften Norderhörn und Süderhörn für die kommenden Warftverstärkungen priorisiert. Durch die Zusammenfassung von Warftverstärkungen sollen Synergien entstehen. Es sind Varianten zur Warftverstärkung zu erarbeiten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Langeneß ist aufgrund ihrer Lage und Funktion vor besondere Herausforderung gestellt. Als eine von 10 Halligen im nordfriesischen Wattenmeer bildet sie einen Baustein zum Küstenschutz an der Westküste.
Durch regelmäßige Sturmfluten, die auch in der Reisesaison auftreten können, sind die Warftbewohner vor besondere Herausforderungen bezüglich der Sicherung der Hallig gestellt. Hierzu gehören sowohl Vorsorgemaßnahmen (Objekt- und Personenschutz) als auch die aktive Bewältigung von Katastrophenfällen bei extremen Sturmfluten.
Norderhörn auf Langeneß wurde als eine rote Warft, also eine vordringlich zu verstärkende Warft eingestuft. „[…] Bei der Priorisierung der Maßnahmen können außerdem Synergien, z.B. durch die Zusammenfassung mehrerer Warftverstärkungen zu einer Maßnahme, Berücksichtigung finden. Dabei muss die neben einer vorrangig zu verstärkenden Warft (SÜP „rot“) mit zur Verstärkung vorgesehene Warft ebenfalls Sicherheitsdefizite (mindestens SÜP „gelb“) aufweisen. In diesen Fällen ist die Priorisierung im Einzelfall mit dem MELUND abzustimmen. […]“ (gem. Erlass „V 453 - 39257/2021“ vom 28.06.2021)
In der Betrachtung der vorliegenden Warftverstärkungsanträge ist in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass die Warft Süderhörn in der SÜP gelb eingestuft wurde und in unmittelbarer Nachbarschaft zur verstärkenden Warft Norderhörn liegen. Aufgrund der räumlichen Nähe und der zu erwartenden Synergien im Rahmen der Planung und Umsetzung der Maßnahme sowie aufgrund der bereits laufenden Bauleitplanung eignen sich die Warft Süderhörn als Synergieprojekt zu Norderhörn.
Die Warften sollen im Rahmen der Maßnahme baulich angepasst werden, um weiterhin als Baustein zum Küstenschutz an der Westküste zu funktionieren. Zum Umfang der Maßnahme können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Dies ist erst mit vorliegender Planung abschließend möglich.
gemäß Auftragsunterlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlage WV Langeneß
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.