Kauf eines Lastkraftwagens
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratekau
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ratekau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Lastkraftwagens
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Lastkraftwagen mit Aufbau Abrollkipper und Ladekran in 2 Losen
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Lastkraftwagen mit Aufbau Abrollkipper und Ladekran in 2 Losen
D-23626 Ratekau
Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Abrollkipper mit Ladekran und Winterdienstausrüstung, Los 1.
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Lastkraftwagen mit Aufbau Abrollkipper und Ladekran in 2 Losen.
D-23626 Ratekau
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Abrollkipper nach DIN 30722-1:2021-12 mit Ladekran nach DIN EN 12999:2021-11 für die Verwendung im Transport-, Bau- und Winterdienstbetrieb, montiert auf einem Fahrgestell mit Radformel 6x4-4, Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Stück fabrikneues Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8915800
Internet-Adresse: www.mantruckandbus.com/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Stück fabrikneuer Aufbau Abrollkipper und Ladekran
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kramer-luebeck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.