Rahmenvereinbarung Fundsachen-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-12 SK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fundsachen-Plattform
Rahmenvereinbarung Fundsachen-Plattform:
Bereitstellung, Einrichtung und Support eines Online-Dienstes mit integriertem Fachverfahren in Form einer Fundsachen-Plattform für Verwaltungen auf Landes- und kommunaler Ebene
Deutschland
Rahmenvereinbarung Fundsachen-Plattform:
Bereitstellung, Einrichtung und Support eines Online-Dienstes mit integriertem Fachverfahren in Form einer Fundsachen-Plattform für Verwaltungen auf Landes- und kommunaler Ebene
Siehe Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung: Kriterien Nr. EA 3.1 bis EA 3.5, EA 3.8, EA 3.10, EA 3.11
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA1.7: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: Erklärung über die Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
EA 2.1: Darstellung der Ausstattung des Unternehmens
Der Bewerber stellt sein Unternehmen dar und geht dabei auf folgende Punkte zur Ausstattung seines Unternehmens ein:
• Darstellung des Unternehmens mit Unternehmensorganisation und Standorten
• Leistungsspektrum und Kerngeschäft mit Darstellung des einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereichs Bereistellen von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung
• Ausstattung des Unternehmens mit technischen Mitteln für die Ausführung des Auftrags
• Ausstattung und Organisation des Unternehmens zur Absicherung einer Auftragsverarbeitung
• weitere Ergänzungen mögl.
Textumfang: Maximal vier (4) DIN A4 Seiten (je Unternehmen), Schriftgröße 11, mit Graphiken maximal sechs (6) DIN A4 Seiten (darüber hinausgehender Text wird nicht berücksichtigt).
Die Darstellung der Ausstattung des Unternehmens ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 2.2: Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz
Der Bewerber/die Bewerberin hat den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereichen:
Bereistellen von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) darzustellen.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Nettojahresumsatz in folgendem Bereich:
• Bereistellen von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw.in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) i.H.v. insgesamt mindestens 500.000,00 Euro
Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 2.3: Erklärung zur Mitarbeiteranzahl
Der Bewerber/die Bewerberin bestätigt, dass er eine ausreichende Anzahl an eigenen festangestellten Mitarbeitern vorhält, die für den Leistungsgegenstand entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung besonders qualifiziert sind, um die Leistungserbringung über die komplette Vertragsdauer ordnungsgemäß sicherzustellen und bei planbaren oder ungeplanten Abwesenheiten der primär für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen, andere Personen die Arbeiten fortsetzen können (interner Wissenstransfer beim Auftragnehmer ist sichergestellt).
Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 2.4: Erklärung zum Versicherungsnachweis
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
zu EA 2.1: Angaben liegen vollständig vor.
zu EA 2.2: Der durchschnitliche Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereichen beträgt mindestens 500.000 EUR.
zu EA 2.3: Die Bestätigung liegt vor.
zu EA 2.4: Der Nachweis / die Erklärung liegt wie gefordert vor.
EA 3.1: Qualitätsmanagement
Der Bewerber reicht eine Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements im Bereich des Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung ein.
Der Bewerber geht im Rahmen der Darstellung auf ggf. von Ihnm adaptierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9000, 9001) ein und erläutert deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche.
Erwartet wird die Darstellung konkreter und wirkungsvoller Maßnahmen des Qualitätsmanagements, die die Besonderheit gleichwertiger Aufträge abdecken.
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich folgender Bewertungsaspekte
I: Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Qualitätsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf den hiesigen Auftrag; eine optimale Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Qualitätsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf
den hiesigen Auftrag ist gegeben, wenn die Darstellung plausibel, widerspruchsfrei und konsistent ist und erkennbar ist, wie und mit welchen Mitteln (Personal, Werkzeuge, Instrumente etc.) eine Adaption auf den hiesigen Auftrag erfolgt.
II: Passgenauigkeit des Qualitätsmanagements im Umfeld von Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung bezogen auf
den hiesigen Auftrag (z.B. welche Bereiche der Qualitätssicherung abgedeckt werden, wie etwa produkt- und/oder prozessbezogene Qualitätssicherung etc.); eine optimale Passgenauigkeit des Qualitätsmanagements ist gegeben, wenn für das
Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung erforderliche Qualitätssicherungsmaßnahmen präzise beschrieben
werden und erkennbar ist, wie eine Adaption auf den hiesigen Auftrag erfolgt.
Textumfang: Maximal vier (4) DIN A4 Seiten (je Unternehmen), Schriftgröße 11, mit Graphiken maximal sechs (6) DIN A4 Seiten (darüber hinausgehender Text wird nicht berücksichtigt).
Die Darstellung zum Qualitätsmanagement des Unternehmens ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.2: Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem
Der Bewerber erklärt für seinUnternehmen als Bewerber/Bewerbergemeinschaft, dass das Unternehmen über eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrag gültiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt und dieses dem Teilnahmeantrag als Anlage beigelegt hat.
Es ist eine Erklärung einzureichen, wonach das Unternehmen über eine bestehende Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt. Soweit das Unternehmen über ein dem Zertifikat DIN EN ISO 9001 gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt, ist das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen, woraus sich die Gleichwertigkeit ergibt.
EA 3.3: Informationssicherheitsmanagement
Der Bewerber reicht eine Beschreibung des unternehmenseigenen Informationssicherheitsmanagements im Bereich des Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung ein.
Der Bewerber geht im Rahmen der Darstellung auf ggf. von Ihnm adaptierte Informationssicherheitsmanagemente (z. B. DIN ISO/IEC 27001) ein und erläutert deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche.
Erwartet wird die Darstellung konkreter und wirkungsvoller Maßnahmen des Informationssicherheitsmanagement, die die Besonderheit gleichwertiger Aufträge abdecken.
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich folgender Bewertungsaspekte
I: Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Informationssicherheitsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf den hiesigen Auftrag; eine optimale Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Informationssicherheitsmanagements und der
diesbezüglichen Bezugnahme auf den hiesigen Auftrag ist gegeben, wenn die Darstellung plausibel, widerspruchsfrei und konsistent ist und erkennbar ist, wie und mit welchen Mitteln (Personal, Werkzeuge, Instrumente etc.) eine Adaption auf
den hiesigen Auftrag erfolgt.
II: Passgenauigkeit des Informationssicherheitsmanagements im Umfeld von Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche
Verwaltung bezogen auf den hiesigen Auftrag (z.B. welche Bereiche vom Informationssicherheitsmanagement abgedeckt werden); eine optimale Passgenauigkeit des Informationssicherheitsmanagements ist gegeben, wenn für das
Bereistellens von Softwarelösungen/Fachverfahren als Software-as-a-Service bzw. in der Rolle eines Application-Sercive-Providers (ASP) an und für die öffentliche Verwaltung erforderliche Maßnahmen im Bereich der Informationssicherheit
präzise beschrieben werden und erkennbar ist, wie eine Adaption auf den hiesigen Auftrag erfolgt.
Textumfang: Maximal vier (4) DIN A4 Seiten (je Unternehmen), Schriftgröße 11, mit Graphiken maximal sechs (6) DIN A4 Seiten (darüber hinausgehender Text wird nicht berücksichtigt).
Die Darstellung zum Informationssicherheitsmanagement des Unternehmens ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.4: DIN ISO/IEC 27001 Informationssicherheitsmanagement- oder BSI Grundschutz-Zertifizierung
Der Bewerber verfügt über eine Unternehmenszertifizierung im Bereich Informationssicherheit (ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz oder gleichwertig).
Es ist eine Erklärung einzureichen, wonach das Unternehmen über eine bestehende Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagements nach DIN ISO/IEC 27001 oder ein gleichwertiges Informationssicherheitsmanagement verfügt. Soweit das Unternehmen über ein dem Zertifikat DIN ISO/IEC 27001 gleichwertiges Informationssicherheitsmanagement verfügt, ist das Informationssicherheitsmanagement des Unternehmens zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen, woraus sich die Gleichwertigkeit ergibt.
EA 3.5: DIN ISO/IEC 20000 IT Service Management-Zertifizierung
Der Bewerber verfügt über eine Unternehmenszertifizierung im Bereich IT Service Management (ISO 20000 oder gleichwertig).
Es ist eine Erklärung einzureichen, wonach das Unternehmen über eine bestehende Zertifizierung des IT Service Managements nach DIN ISO/IEC 20000 oder ein gleichwertiges IT Service Managements) verfügt. Soweit das Unternehmen über ein dem Zertifikat DIN ISO/IEC 20000 gleichwertiges IT Service Managements verfügt, ist das IT Service Managements des Unternehmens zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen, woraus sich die Gleichwertigkeit ergibt.
EA 3.6: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und seine Umsetzung in nationales Datenschutzrecht gewährleistet
Der Bewerber erklärt im Sinne des Art. 28 Abs.1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen seiner Leistungserbringung so durchführt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO sowie deren Umsetzung in nationales Datenschutzrecht erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.7: Unternehmensreferenzen zur Auftragsverarbeitung
Der Bewerber gibt Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen ab, die eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO / § 62 BDSG zum Leistungsgegenstand hat und der Bewerber in der Rolle des Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO agiert hat. Die Unternehmensreferenzen wurden in den letzten drei Jahren erbracht.
Eine entsprechende Erklärung mit Angaben (Wert, Erbringungszeitpunkt, Empfänger) zur Unternehmensreferenz des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
EA 3.8: Unternehmensreferenzen zur Auftragsverarbeitung - Leistungserbringung für die öffentliche Verwaltung / Landes- und/oder Kommunalverwaltungen
Zu den vom Bewerber zu K 3.7 dargestellten Unternehmensreferenzen ergeben sich weitere Anforderungen, deren Erfüllung Auswirkung auf die Bewertung des Teilnahmeantrags haben.
Der Bewerber erklärt, dass die Leistungserbringung zu den unter 3.7 einzureichenden Unternehmensreferenzen für die öffentliche Verwaltung (insbesondere für bundesdeutsche Landes- und/oder Kommunalverwaltungen) erfolgt ist.
EA 3.9: Unternehmensreferenzen im Leistungsbereich Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP)
Der Bewerber gibt Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen ab, die das Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP) zum Gegenstand haben. Die Unternehmensreferenzen wurden in den letzten drei Jahren erbracht.
Eine entsprechende Erklärung mit Angaben (Wert, Erbringungszeitpunkt, Empfänger) zur Unternehmensreferenz des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
Fortsetzung Auflistung Eignungskriterien unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung.
zu EA 3.6: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und seine Umsetzung in nationales Datenschutzrecht gewährleistet
Der Bewerber erklärt im Sinne des Art. 28 Abs.1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen seiner Leistungserbringung so durchführt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO sowie deren Umsetzung in nationales Datenschutzrecht erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
zu EA 3.7: Unternehmensreferenzen zur Auftragsverarbeitung
Der Bewerber gibt Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen ab, die eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO / § 62 BDSG zum Leistungsgegenstand hat und der Bewerber in der Rolle des Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO agiert hat. Die Unternehmensreferenzen wurden in den letzten drei Jahren erbracht.
Eine entsprechende Erklärung mit Angaben (Wert, Erbringungszeitpunkt, Empfänger) zur Unternehmensreferenz des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
zu EA 3.9: Unternehmensreferenzen im Leistungsbereich Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP)
Der Bewerber gibt Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen ab, die das Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP) zum Gegenstand haben. Die Unternehmensreferenzen wurden in den letzten drei Jahren erbracht.
Eine entsprechende Erklärung mit Angaben (Wert, Erbringungszeitpunkt, Empfänger) zur Unternehmensreferenz des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
Folgende Bedingungen werden für die Ausführung des Auftrags gelten:
- Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zu-schlagserteilung
- Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beherrschen die deutsche Sprache mindestens entsprechend Level B2 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
- Nach Zuschlagserteilung werden alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter namentlich benannt.
- Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, geben zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen ab.
- Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, geben zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Vertraulichkeitsverpflichtung ab.
- Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung Abschnitt III.1.3):
EA 3.10: Unternehmensreferenzen im Leistungsbereich Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP)
Leistungserbringung für die öffentliche Verwaltung / Landes- und/oder Kommunalverwaltungen
Zu den vom Bewerber zu K 3.9 dargestellten Unternehmensreferenzen ergeben sich weitere Anforderungen, deren Erfüllung Auswirkung auf die Bewertung des Teilnahmeantrags haben.
Der Bewerber erklärt, dass die Leistungserbringung zu den unter 3.9 einzureichenden Unternehmensreferenzen für die öffentliche Verwaltung (insbesondere für bundesdeutsche Landes- und/oder Kommunalverwaltungen) erfolgt ist.
EA 3.11: Unternehmensreferenzen im Leistungsbereich Bereitstellen einer Softwareanwendung als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP) - Fachverfahren der öffentliche Verwaltung / Landes- und/oder Kommunalverwaltungen
Zu den vom Bewerber zu K 3.9 dargestellten Unternehmensreferenzen ergeben sich weitere Anforderungen, deren Erfüllung Auswirkung auf die Bewertung des Teilnahmeantrags haben.
Der Bewerber erklärt, dass die Leistungserbringung zu den unter 3.9 einzureichenden Unternehmensreferenzen das Bereistellen eines Fachverfahrens der öffentliche Verwaltung (insb. Landes- und/oder Kommunalverwaltungen) umfasst.
Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bewerbers/ der Bewer-bergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag zwingend die Unterlagen entsprechend Anlage 6 (Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung), Kennung (EA 1.1 bis EA 1.6, EA 1.7, EA 2.1) eingereicht werden. Der Eignungsverleiher muss zwingend die Eignungskriterien gemäß Anlage 6 (Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung), Kennung (EA 1.1 bis EA 1.6, EA 1.7, EA 2.1) erfüllen. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Anlage 6 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Anlage 6, KHG 3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de