Erweiterung / Umbau Hans-Brüggemann-Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bordesholm
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bordesholm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung / Umbau Hans-Brüggemann-Schule
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung und den Umbau der Hans-Brüggemann-Schule in Bordesholm, einer Gemeinschaftsschule mit zum Abitur führender Oberstufe mit ca. 700 Schülerinnen und Schülern und ca. 80 Lehrkräften.
Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben. Sie umfassen als Generalplanung die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 3-9 der Anlage 10.1 zur HOAI 2013) und der Freianlagen (Anlage 11.1 zur HOAI 2013), der Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 6 sowie der Tragwerksplanung (LPH 1-6 der Anlage 14.1 zur HOAI 2013).
Bordesholm
Vgl. II.1.4
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. D.h., mit dem Zuschlag werden nur die nach dem jetzigen Planungsstand anfänglich zu erbringenden Leistungen der Leistungsbilder fest beauftragt, über den Abruf der weiteren entscheidet der Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bordesholm
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4: Die Angaben beruhen auf den für die Angebote geltenden Vorgaben der Vergabeunterlagen für die Honorarparameter, insbes. anrechenbaren Kosten. Diese können sich im Planungsfortschritt ändern, maßgeblich ist dann die Kostenberechnung, wie im Einzelnen im Vertrag geregelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorstehenden Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrage nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung [der Einleitung des Vergabeverfahrens] im Amtsblatt der EU).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.