90151 - Wiedebachstraße/ Arno-Nitzsche-Straße - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2022-039-AR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
90151 - Wiedebachstraße/ Arno-Nitzsche-Straße - Los 1
Los 1: Gleis-, Fahrleitungs-, Tief- und Straßenbau/ Verkehrsführung
Wiedebachstraße, 04277 Leipzig
Straßenbahnsperrung: Bauausführung unter Vollsperrung für den Straßenbahnbetrieb Verkehrsführung: Aufbau und Unterhaltung einer Verkehrsführung für den Bauzustand in der Zeit von März bis Dezember 2023, Einrichtung mehrere Baubereich unter Berücksichtigung des Einsatzes von Rettungsfahrzeugen zur Personenrettung im Baubereich; Gleisbau: Herstellung von ca. 700 m straßenbündiges Doppelgleis der Bauart Rheda City mit Lieferung der Gleisschwellen (Beistellung der Schienen frei Baustelle erfolgt durch AG) mit Deckenschluss-/Straßenbauarbeiten, 1 x zweigleise Abzweigung und 1 eingleisige Abzweigung incl. Be-/Entlade-/Transportleistung vom Weichen- u. Anlagenbau aus der Haferkornstraße zur Baustelle; Fahrleitungsarbeiten: Erneuerung Fahrleitungsanlage in Hochkette über ca. 450 m, Fahrleitungsregulierung von ca. 350 m und Lieferung/Stellung von ca. 18 Stück Fahrleitungsmaste und ca. 4 Stück davon als Kombimaste für Beleuchtungsaufbau, Stellung von ca. 2 Stück Schaltschränken; Bahnstrom: Tiefbauleistungen für ca. 500 m Kabelgräben für 8 - 20 zügige Kabelverlegung in Teilen mit Leerrohrverlegung (Kabellieferung und Kabelzug erfolgt durch anderen AN) mit Wiederherstellung der Deckenschlüsse im Gehweg-/Straßenbereich; Haltestelle: Bau einer barrierefreien Haltestelle mit zwei Bahnsteigen und einer Gesamtlänge von ca. 50 m incl. Herstellung Leerverrohrung zur Medienerschließung, Aufbau/Lieferung von Ausrüstungsgegenständen (wie Bänke, Abfallbehälter, Aufbau einer Haltestellenbeleuchtung, Blindenleitsysteme, Fundamentarbeiten für Dynamische Fahrgastinformation, Fahrkartenautomat und Schaltschränke) ca. 200 m² Deckenschlussarbeiten mit Betonplatten, ca. 350 m² Deckenschlussarbeiten mit bit. Materialien; Straßenbau: ca. 600 m² Deckensanierung Fahrbahn, Stellung von 2 Stück Schaltschränken; Straßenbau: ca. 1.000 m² grundhafter Fahrbahnbau, 50 m² taktile Blindenleitsysteme, Fahrbahnmarkierungen, ca. 50 m² Asphaltdeckschicht für Radweg, ca. 100 m² Kleinpflasterarbeiten; Lichtsignalanlage: Herstellung von ca. 100 Leitungsgräben mit Verrohrung und ca. 8 Stück Fundamente für Maststellung Baumscheiben: Herstellung von ca. 4 Stück Baumscheiben Andere Auftragnehmer im Baufeld: Leistungen für Leipziger Wasserwerke werden durch einen weiteren AN im Auftrag der Leipziger Wasserwerke ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
90151 - Wiedebachstraße/ Arno-Nitzsche-Straße - Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.