6YC: Planungsleistungen, Infrastrukturausbau Erfurt – Wolkramshausen – Nordhausen PRA 2 Sondershausen(a) – Greußen (e)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
6YC: Planungsleistungen, Infrastrukturausbau Erfurt – Wolkramshausen – Nordhausen PRA 2 Sondershausen(a) – Greußen (e)
siehe II.1.1)
siehe II.2.4)
Planungsleistungen Leistungsphase 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit Option(Leistungsphase 6 und 7 (Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe)) im Projektabschnitt 2 Sondershausen (a) – Greußen (e): Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke und Technische Streckenausrüstung sowie technische Ausrüstung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
6YC: Planungsleistungen, Infrastrukturausbau Erfurt – Wolkramshausen – Nordhausen PRA 2 Sondershausen(a) – Greußen (e)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
siehe II.2.4
VAE Nr. 22: Planung korrespondierende Maßnahmen Inselbaustelle Hohenebra Ort
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
VAE Nr. 22: Planung korrespondierende Maßnahmen Inselbaustelle Hohenebra Ort
Die im Zuge der Planung zum PRA 2 bis 5 der Streckenabschnitte von Sondershausen (a) - Erfurt (a) final erstellten Unterlagen der Entwurfs- / Genehmigungsplanung des PRA 2 müssen auf Grund geänderter Planungsprämissen (u.a. Verringerung Entwurfsgeschwindigkeit, Richtlinienänderungen BÜ, Personalengpässe Betriebspersonal) durch den Besteller nunmehr nochmals planerisch durchdacht und ggf. überplant werden. Die Kapazitätsengpässe beim Betriebspersonal sowie die notwendige Optimierung der bereits beantragten Sperrpausen bedingen, dass die nachtragsgegenständlichen Leistungen (GE, VST und LST Umbau) außerdem vorgezogen werden müssen. Die Bestelleränderung bzw. die derzeitigen Kapazitätseinschränkungen des Betriebspersonals und damit die notwendige Umplanung der fertig gestellten Unterlagen konnten nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter der Planungsvertrages zum Streckenausbau Erfurt - Nordhausen bleibt unverändert, die neu zu bewertenden Anlagen sind / waren Bestandteil des HV.