Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für die Standorte Ronneburg, Aue und Königstein (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816734-U41
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E42613686
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für die Standorte Ronneburg, Aue und Königstein (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion und Wartung, Prüfung, Instandsetzung) an Fahrzeugen des Herstellers Ford sowie Lieferung von Ersatz- und Kleinteilen für die Standorte Ronneburg (Los 1), Königstein (Los 2) und Aue (Los 3) der Wismut GmbH.
Im Rahmen eines Ausfalles (Unterwegshilfe) des Fahrzeuges muss die Instandsetzung vor Ort oder die Bergung mittels Abschleppfahrzeug durch den Auftragnehmer realisiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch im schweren Gelände der Sanierungsflächen betrieben werden.
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Ronneburg (Los 1)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers in Paitzdorfer Straße 34; 07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
- Ford Kuga (8 Stück)
Fahrzeuggruppe Nutzkraftwagen (NKW):
- Ford Ranger Pick up (9 Stück)
- Ford Transit (4 Stück)
Der Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.03.2023 bis 29.02.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.08.2023 zum 29.02.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 28.02.2027.
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Königstein (Los 2)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 30 km vom Standort des Auftraggebers in Königsteiner Straße 45; 01824 Königstein entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
- Ford Kuga (3 Stück)
- Ford Focus (1 Stück)
Der Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.03.2023 bis 29.02.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.08.2023 zum 29.02.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 28.02.2027.
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Fahrzeuge vom Hersteller Ford für den Standort Aue (Los 3)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers in Talstraße 7; 08118 Hartenstein entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
- Ford Kuga (4 Stück)
Fahrzeuggruppe Nutzkraftwagen (NKW):
- Ford Ranger Pick up (2 Stück)
Der Leistungszeitraum beginnt nach Beauftragung, frühestens zum 01.03.2023 bis 29.02.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.08.2023 zum 29.02.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 28.02.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber /
Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
Nachweis:
- als Fachwerkstatt für den Hersteller Ford (Service-Vertrag oder Kooperationsvereinbarung mit Servicepartner)
Eigenerklärungen:
- 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.