Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E87619937
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E87619937
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI §55 für den zweigeschossigen Erweiterungsbau mit Tiefgarage für das Rathaus von Ahrensburg Das Rathaus von Ahrensburg wurde 1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Im Herbst 2019 wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.

Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Über die Sanierung hinaus wird daher die Erweiterung des Rathauses vorbereitet. Die Planung des Erweiterungsbaus in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Rathaus beinhaltet eine Tiefgarage westlich des Rathauses.

Auf der Fläche zwischen dem Bestandsgebäude des Rathauses und dem Peter-Rantzau-Haus befindet sich das ca. 1.660 m² große Baufenster für den Erweiterungsbau des Rathauses inkl. Tiefgarage. Westlich davon, auf dem östlichen Stormarnplatz, soll der urbane Park entstehen. Die Fläche für den urbanen Park beträgt insgesamt ca. 10.000 m², zuzüglich Zugangs- und Randbereichen ergibt sich eine Fläche von rund 11.800 m².

Die Brutto-Grundfläche des Erweiterungsbaus (inkl. Tiefgarage) beträgt ca. 2.700 m².

Das Technikkonzept zur Wärme- und Stromversorgung wird weitestgehend aus CO2-armen Energieträgern erwartet. Die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz besteht nicht. Spitzenlasten können über die Kesselanlage des Bestandsgebäudes abgedeckt werden. Diese verfügt über eine geschätzte Leistungsreserve von bis zu 100 kW.

Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde durch ein Realisierungswettbewerb ausgewählt. Als Planungsgrundlage dienen die aus den Anlagen zu entnehmenden Pläne des Vorentwurfs.

Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:

KG 400 1.050.000 EUR davon - KG 410 115.500 EUR

- KG 420 252.000 EUR

- KG 430 168.000 EUR

- KG 440 315.000 EUR

- KG 450 105.000 EUR

- KG 460 31.500 EUR

- KG 470 5.250 EUR

- KG 480 57.750 EUR

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Hauptort der Ausführung:

Manfred-Samusch-Straße 5 22926 Ahrensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI §55 für den zweigeschossigen Erweiterungsbau mit Tiefgarage für das Rathaus von Ahrensburg Das Rathaus von Ahrensburg wurde 1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Im Herbst 2019 wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.

Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Über die Sanierung hinaus wird daher die Erweiterung des Rathauses vorbereitet. Die Planung des Erweiterungsbaus in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Rathaus beinhaltet eine Tiefgarage westlich des Rathauses.

Auf der Fläche zwischen dem Bestandsgebäude des Rathauses und dem Peter-Rantzau-Haus befindet sich das ca. 1.660 m² große Baufenster für den Erweiterungsbau des Rathauses inkl. Tiefgarage. Westlich davon, auf dem östlichen Stormarnplatz, soll der urbane Park entstehen. Die Fläche für den urbanen Park beträgt insgesamt ca. 10.000 m², zuzüglich Zugangs- und Randbereichen ergibt sich eine Fläche von rund 11.800 m².

Die Brutto-Grundfläche des Erweiterungsbaus (inkl. Tiefgarage) beträgt ca. 2.700 m².

Das Technikkonzept zur Wärme- und Stromversorgung wird weitestgehend aus CO2-armen Energieträgern erwartet. Die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz besteht nicht. Spitzenlasten können über die Kesselanlage des Bestandsgebäudes abgedeckt werden. Diese verfügt über eine geschätzte Leistungsreserve von bis zu 100 kW.

Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde durch ein Realisierungswettbewerb ausgewählt. Als Planungsgrundlage dienen die aus den Anlagen zu entnehmenden Pläne des Vorentwurfs.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des Projektteams / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei Bauzeitenverlängerung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Anhand der vorgelegten Unterlagen wird geprüft, welche Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Dabei wird nach einem einheitlichen Wertungsverfahren mit folgenden Auswahlkriterien vorgegangen:

(1) Berufliche und Technische Leistungsfähigkeit mit 35 % (2) Technische Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte mit 65 % Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix / dem beigefügten Auswertungsschema.

Nach den festgelegten Kriterien werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe ausgewählt.

Bei der Auswahl werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt.

Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 3 gegenüber Auswahlkriterium 2, bei weiterer Punktgleichheit das Los.

Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteil

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Berechtigung nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.

Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:

a) für Personenschäden 1.500.000 € b) für sonstige Schäden 1.500.000 € Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.

Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, der letzten drei Geschäftsjahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung (Summe im Mittel) für Leistung gem. HOAI § 55 Technische Ausrüstung:

500.000 € netto / Jahr

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Planungsleistungen der HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3), Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.

(Im Zeitraum 11/2017 - 10/2022 muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.) (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag).

Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber die vorgelegten Referenzen durch die Bildung eines Mittelwertes berücksichtigt.

Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n).

Anzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren Gewertet werden Referenzen, bei denen Planungsleistungen der HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. (Im Zeitraum 11/2017 - 10/2022 muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Zwei Neubau/ Erweiterungsneubau Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung HLS gem. HOAI § 53 Absatz 2 mit folgenden Anforderungen:

1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.

1.2. Projektkosten KG 410-430 von mindestens 300.000 € brutto Folgende Mindestkriterien sind in einem der Referenzprojekte zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):

1.3. Ein Referenzprojekt muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein 2. Zwei Neubau/ Erweiterungsneubau Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung ELT gem. HOAI § 53 Absatz 2 mit folgenden Anforderungen:

2.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.

2.2. Projektkosten KG 440-450 von mindestens 250.000 € brutto Folgende Mindestkriterien sind in einem der Referenzprojekte zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):

2.3. Ein Referenzprojekt muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein 3. Die Referenzprojekte sind durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen (je Referenzprojekt) - Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt

(Anlagen 7.n) oder - Referenzschreiben des Auftraggebers + Referenzformblatt (Anlage 7.n) und

als Eigenerklärung des Bewerbers Ist bei Leistungen eine Bescheinigung oder ein Referenzschreiben des Auftraggebers nicht erhältlich, so ist das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend. Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/01/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

In der zweiten Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) ist von zu den Verhandlungen eingeladenen Unternehmen zunächst ein erstes Angebot und sind später ggf. überarbeitete Angebote einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Erstangebot vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022

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