Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI §55 für den zweigeschossigen Erweiterungsbau mit Tiefgarage für das Rathaus von Ahrensburg Das Rathaus von Ahrensburg wurde 1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Im Herbst 2019 wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.
Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Über die Sanierung hinaus wird daher die Erweiterung des Rathauses vorbereitet. Die Planung des Erweiterungsbaus in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Rathaus beinhaltet eine Tiefgarage westlich des Rathauses.
Auf der Fläche zwischen dem Bestandsgebäude des Rathauses und dem Peter-Rantzau-Haus befindet sich das ca. 1.660 m² große Baufenster für den Erweiterungsbau des Rathauses inkl. Tiefgarage. Westlich davon, auf dem östlichen Stormarnplatz, soll der urbane Park entstehen. Die Fläche für den urbanen Park beträgt insgesamt ca. 10.000 m², zuzüglich Zugangs- und Randbereichen ergibt sich eine Fläche von rund 11.800 m².
Die Brutto-Grundfläche des Erweiterungsbaus (inkl. Tiefgarage) beträgt ca. 2.700 m².
Das Technikkonzept zur Wärme- und Stromversorgung wird weitestgehend aus CO2-armen Energieträgern erwartet. Die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz besteht nicht. Spitzenlasten können über die Kesselanlage des Bestandsgebäudes abgedeckt werden. Diese verfügt über eine geschätzte Leistungsreserve von bis zu 100 kW.
Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde durch ein Realisierungswettbewerb ausgewählt. Als Planungsgrundlage dienen die aus den Anlagen zu entnehmenden Pläne des Vorentwurfs.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 400 1.050.000 EUR davon - KG 410 115.500 EUR
- KG 420 252.000 EUR
- KG 430 168.000 EUR
- KG 440 315.000 EUR
- KG 450 105.000 EUR
- KG 460 31.500 EUR
- KG 470 5.250 EUR
- KG 480 57.750 EUR
Manfred-Samusch-Straße 5 22926 Ahrensburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI §55 für den zweigeschossigen Erweiterungsbau mit Tiefgarage für das Rathaus von Ahrensburg Das Rathaus von Ahrensburg wurde 1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Im Herbst 2019 wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.
Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Über die Sanierung hinaus wird daher die Erweiterung des Rathauses vorbereitet. Die Planung des Erweiterungsbaus in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Rathaus beinhaltet eine Tiefgarage westlich des Rathauses.
Auf der Fläche zwischen dem Bestandsgebäude des Rathauses und dem Peter-Rantzau-Haus befindet sich das ca. 1.660 m² große Baufenster für den Erweiterungsbau des Rathauses inkl. Tiefgarage. Westlich davon, auf dem östlichen Stormarnplatz, soll der urbane Park entstehen. Die Fläche für den urbanen Park beträgt insgesamt ca. 10.000 m², zuzüglich Zugangs- und Randbereichen ergibt sich eine Fläche von rund 11.800 m².
Die Brutto-Grundfläche des Erweiterungsbaus (inkl. Tiefgarage) beträgt ca. 2.700 m².
Das Technikkonzept zur Wärme- und Stromversorgung wird weitestgehend aus CO2-armen Energieträgern erwartet. Die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz besteht nicht. Spitzenlasten können über die Kesselanlage des Bestandsgebäudes abgedeckt werden. Diese verfügt über eine geschätzte Leistungsreserve von bis zu 100 kW.
Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde durch ein Realisierungswettbewerb ausgewählt. Als Planungsgrundlage dienen die aus den Anlagen zu entnehmenden Pläne des Vorentwurfs.
Bei Bauzeitenverlängerung.
Anhand der vorgelegten Unterlagen wird geprüft, welche Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Dabei wird nach einem einheitlichen Wertungsverfahren mit folgenden Auswahlkriterien vorgegangen:
(1) Berufliche und Technische Leistungsfähigkeit mit 35 % (2) Technische Leistungsfähigkeit / Referenzprojekte mit 65 % Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix / dem beigefügten Auswertungsschema.
Nach den festgelegten Kriterien werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe ausgewählt.
Bei der Auswahl werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt.
Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 3 gegenüber Auswahlkriterium 2, bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteil
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Berechtigung nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 € b) für sonstige Schäden 1.500.000 € Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, der letzten drei Geschäftsjahre
Mindestanforderung (Summe im Mittel) für Leistung gem. HOAI § 55 Technische Ausrüstung:
500.000 € netto / Jahr
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Planungsleistungen der HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3), Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
(Im Zeitraum 11/2017 - 10/2022 muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.) (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag).
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber die vorgelegten Referenzen durch die Bildung eines Mittelwertes berücksichtigt.
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n).
Anzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren Gewertet werden Referenzen, bei denen Planungsleistungen der HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. (Im Zeitraum 11/2017 - 10/2022 muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.)
1. Zwei Neubau/ Erweiterungsneubau Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung HLS gem. HOAI § 53 Absatz 2 mit folgenden Anforderungen:
1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
1.2. Projektkosten KG 410-430 von mindestens 300.000 € brutto Folgende Mindestkriterien sind in einem der Referenzprojekte zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):
1.3. Ein Referenzprojekt muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein 2. Zwei Neubau/ Erweiterungsneubau Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung ELT gem. HOAI § 53 Absatz 2 mit folgenden Anforderungen:
2.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
2.2. Projektkosten KG 440-450 von mindestens 250.000 € brutto Folgende Mindestkriterien sind in einem der Referenzprojekte zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):
2.3. Ein Referenzprojekt muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein 3. Die Referenzprojekte sind durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen (je Referenzprojekt) - Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt
(Anlagen 7.n) oder - Referenzschreiben des Auftraggebers + Referenzformblatt (Anlage 7.n) und
als Eigenerklärung des Bewerbers Ist bei Leistungen eine Bescheinigung oder ein Referenzschreiben des Auftraggebers nicht erhältlich, so ist das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend. Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der zweiten Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) ist von zu den Verhandlungen eingeladenen Unternehmen zunächst ein erstes Angebot und sind später ggf. überarbeitete Angebote einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."