Dienst- und Unterstützungsleistungen IVO

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienst- und Unterstützungsleistungen IVO

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für Dienst- und Unterstützungsleistungen im Betrieb und der Weiterentwicklung des IuK-Verfahrens "integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO)" für die Polizei Sachsen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 13 735 600.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvertrag für Dienst- und Unterstützungsleistungen im Betrieb und der Weiterentwicklung des IuK-Verfahrens "integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO)" für die Polizei Sachsen.

Dies umfasst

6 x VZÄ Admin/Betriebsunterstützung Entwicklung 4 Jahre + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung

3 x VZÄ Admin/Betriebsunterstützung Betrieb 4 Jahre + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung

1 x VZÄ Admin/Betriebsunterstützung sonstige Aufgaben 4 Jahre + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung

Rufbereitschaftspauschale

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung um 3 x 1 Jahr

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag betrifft Dienstleistungen, die Gegenstand von Anhang II B der Richtlinie sind
Erläuterung:

Die Robotron Dresden (in der Folge kurz rds) war bereits bei der initialen Entwicklung des Systems beteiligt. Gegenstand der Entwicklung war dabei neben dem einführungsreifen System auch ein Framework (Rahmen von erweiterbaren und wiederverwendbaren Methoden und Strukturen) zur effizienten Weiterentwicklung. Zu diesem Framework gehören dynamische Oberflächen- und Dialoggenerierung zur Laufzeit, ebenso bei Formularen, IVO-eigener Benutzerführungen, umfangreiche Basisfunktionalitäten und Plausibilitätsprüfungen, einheitliches Anwendungsverhalten und Design, ein die polizeilichen Prozesse unterstützendet Auftrags- und Nachrichtensystem über einen mit maßgeblicher Beteiligung von rds entwickelten Kommunikations-Bus. IVO selbst sowie dieses Framework werden mit der Beteiligung von rds ständig fortentwickelt. Die Bestandteile dieses Frameworks bilden die IVO-Technologieplattform, die eine effiziente Entwicklung neuer Komponenten und Anpassungen ermöglicht.

Da dieses Framework seit der IVO-Initialisierung mit der rds entwickelt wurde, verfügt nur rds über die technische-fachliche Expertise. Diese Kenntnisse schlagen auf den Betrieb und das Datenbankmanagement durch - rudimentäre Voraussetzungen für die Versorgungssicherheit der sächsischen Polizei mit IVO.

In der fachlichen Breite polizeilicher Tätigkeiten übernimmt IVO die Aufgabe der zentralen Datendrehscheibe. Dem Verfahren IVO wurde daher im Zuge der in 2017 durchgeführten Business Impact Analysis (BIA) eine Maximale Tolerierbare Ausfallzeit (MTA) von weniger als 8 Stunden seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zugewiesen.

Durch die faktische Monopolstellung wäre ein Wettbewerb auch nicht zielführend (MüKoEu­WettbR/S. Krüger, 4. Aufl. 2022, VSVgV § 12 Rn. 23).

Das Argument, dass potentielle Bewerber sich das Wissen mittels Übergabe/Einarbeitung aneignen können, trägt nicht. Das Wissen muss bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorhanden sein, vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VSVgV. Der Passus „zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten" wurde mit dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik v. 25.3.2020 (BGBI. 2020 1 674) mit Wirkung zum 2.4.2020, wurde sowohl im § 14 Abs. 4 Nr. 2 VGV eingeführt, als auch im verteidigungsrelevanten § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VSVgV. Durch diese Ergänzung sollte klargestellt werden, dass der entscheidende Zeitpunkt für diese Beurteilung der Beginn des Vergabeverfahrens in Gestalt der Angebotsaufforderung ist. Zweck der Regelung sei es, sicherzustellen, dass nicht andere Unternehmen einen Nachprüfungsantrag allein mit dem Ziel stellten, durch die Verzögerung über das Nachprüfungsverfahren Zeit zu gewinnen und gegebenenfalls einen Entwicklungsrückstand aufzuholen. Der Auftraggeber müsse die Sachlage zum Zeitpunkt seiner abschließenden Entscheidung über die Vergabeart zugrunde legen können, ohne dass die Gefahr bestehe, dass diese durch später - im Laufe des Vergabeverfahrens - eintretende, vorher nicht absehbare Entwicklungen nachträglich vergaberechtswidrig werde, vgl. BR-Drs. 583/19, 59 f. iVm 58 zur gleichlautenden Bestimmung in § 12 VSVgV.

Aufgrund der benannten technischen Besonderheiten sowie Risiken und der vorliegenden Schutzbedürftigkeit, kommt gemäß §12 Abs. 1 Punkt 1 lit. c) VSVgV nur die Firma Robotron Datenbank-Software GmbH in Frage.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01189
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 13 735 600.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die geplanten Auftragsvergabe an die Firma Robotron Datenbank-Software GmbH im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022

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