Rahmenvertrag Dienstleistungsaufgaben zum Thema Digitalisierung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dienstleistungsaufgaben zum Thema Digitalisierung
Die strategischen Maßnahmen des Landes Digital Learning Campus und KI Anwendungszentrum erfordern konzeptionelle Vorarbeiten an und mit den Hochschulen sowie begleitende Vernetzungsaktivitäten; die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das o.g. Digitalisierungsgesetz, die Datenstrategie, das online Zugangsgesetz müssen in den Hochschulen umgesetzt und ministeriell eng begleitet werden; zunehmende Angebote an Digitalisierungs- und KI Programmen des Bundes und der EU sollen verstärkt von Hochschulen genutzt werden, um die Forschung zu intensivieren und die Sichtbarkeit der Akteure in SH zu verbessern. Für die Bewältigung der beschriebenen komplexen Aufgaben in der gebotenen Zeit ist die Unterstützung des Wissenschaftsministeriums durch einen fachkundigen externen Dienstleister erforderlich, der im Zuge eines Rahmenvertrages eingebunden werden soll.
Kiel
Die strategischen Maßnahmen des Landes Digital Learning Campus und KI Anwendungszentrum erfordern konzeptionelle Vorarbeiten an und mit den Hochschulen sowie begleitende Vernetzungsaktivitäten; die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das o.g. Digitalisierungsgesetz, die Datenstrategie, das online Zugangsgesetz müssen in den Hochschulen umgesetzt und ministeriell eng begleitet werden; zunehmende Angebote an Digitalisierungs- und KI Programmen des Bundes und der EU sollen verstärkt von Hochschulen genutzt werden, um die Forschung zu intensivieren und die Sichtbarkeit der Akteure in SH zu verbessern. Für die Bewältigung der beschriebenen komplexen Aufgaben in der gebotenen Zeit ist die Unterstützung des Wissenschaftsministeriums durch einen fachkundigen externen Dienstleister erforderlich, der im Zuge eines Rahmenvertrages in die folgenden Themenbereiche eingebunden werden soll. Die Tätigkeiten des Dienstleisters in den Themenbereichen richten sich nach den aktuellen Bedarfen und Schwerpunktsetzungen des Wissenschaftsministeriums und werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen des Dienstleisters mit dem Wissenschaftsministerium im Einzelfall geplant und abgestimmt. Folgende Themenbereiche und Tätigkeiten sollen in dem Rahmenvertrag vereinbart werden:
1. Digital Learning Campus
Beratung für den DLC im Kontext der Konzepte für DLC-Lernorte und DLC-Entwicklungs-Hub; Jurytätigkeit: fachliche Begutachtung der päd. Konzepte insb. Innovationshöhe (Abgabe der Jury-Abschlussbewertung dann nach Abstimmung mit Jury-Gesamt-Gremium); Laufende Überarbeitung des Handouts, insb. der FAQ zu Richtlinien-relevanten Fragen; Unterstützung des MBWFK und des Projektbüros bei Fragen zum DLC.
2. Digitalisierung und KI
Beratung des Wissenschaftsministeriums bei der Förderung des Digitalverbundes Hochschulen: Impulse zur strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung; Durchführung einer Evaluation im Rahmen der Landesförderung und im Zusammenhang mit den kommenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Erhebungen z. B. zum Bestand an Digital- und KI-Professuren in SH mit Benchmark zu anderen Ländern/Regionen. Erstellung einer KI Landkarte im Rahmen der norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK). Beratung des MBWFK bei der Förderung und Errichtung sowie der weiteren strategischen Entwicklung des KI-Anwendungszentrums Schleswig-Holstein. Durchführung einer Zwischenevaluation der EFRE Maßnahme KI Anwendungszentrum (midterm review). Beratung des MBWFK bei der Projektförderung (Projektauswahl, Begutachtung einzelner Vorhaben) im Rahmen des Landesdigitalisierungsprogramms.
3. Informationstechnologien
Durchführung von Machbarkeitsstudien z. B. zum Potenzial von landesweiten Vernetzungen oder zu alternativen Cloud-Lösungen im Bereich der Rechenzentren der Hochschulen.
4. Fraunhofer-Strategie
Koordinierung der Entwicklung einer Strategie zur Förderung der Fraunhofer-Aktivitäten in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der bestehenden Einrichtungen in SH sowie den norddeutschen Ländern, insbesondere Hamburg. Konzeption eines Förderprogramms des Landes zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Fraunhofer-Strategie.
5. Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI)
Koordinierung eines Prozesses zur Entwicklung eines Netzwerkes und Konsortiums aus Hochschulen, AUF, Unternehmen, Kommunen etc.) hinsichtlich einer Bewerbung für das BMBF Programm DATI. Inhaltliche Begleitung und Unterstützung bei der Antragstellung des Konsortiums.
6. Scouting von Technologien
Beobachtung von gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen und Beratung des MBWFK hinsichtlich Umsetzungspotenzial in SH einschließlich der Bewertung bestehender Strategien wie die MRH Innovationsstrategie. Screening von EU- und Bundesprogrammen zur Förderung von Innovation und Transfer. Durchführung von Potenzialanalysen, z.B. zum Thema Quantentechnologien.
7. Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen zum Globalbudget
8. Sonstiges
Beratung, fachliche Impulse
Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens bis 31.05.2029.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019 - 2021).
5. Erklärung über den Jahresabschluss des Unternehmens bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Bilanz, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019 - 2021).
6. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021). Darstellung der Erfahrungen bezüglich der im Leistungsprofil geforderten Konzepte für ein Begutachtungsverfahren sowie für eine Kompetenzlandkarte im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Darstellung der Erfahrungen mit Prozesssteuerungen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen bezüglich des im Leistungsprofil geforderten Projektdesigns.
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns sowie die Erklärung zu § 4 VGSH (Übergangsregelung aufgrund des angehobenen Mindestlohnes) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10.03.2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a)Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt
werden.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]