Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel Referenznummer der Bekanntmachung: R 6033/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel
Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel
Niederspannungskabel NA2XYJ 4x35SE
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 6.000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x35SE
Niederspannungskabel NA2XYJ 4x95SE
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 3.000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x95SE
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 5.000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE
0,6/1kV
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 5.000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x150SE
0,6/1kV
Niederspannungskabel NA2XY-J 4x240SE
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 5.000 m Niederspannungskabel NA2XY-J 4x240SE 0,6/1kV
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 22.500 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25 12/20 (24)kV
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 22.500 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x300RM/25 12/20 (24)kV
Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x240RM/25, 6/10kV
TraveNetz Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Lieferung von 10.000 m Mittelspannungskabel NA2XS(F)2Y 1x240RM/25, 6/10kV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 1.2 und 1.3 abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (11) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärungen, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG und Russlandbezug vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
6. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
9. Nachweis von Referenzkunden der drei letzten Geschäftsjahre, die mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind (vergleichbar in Art und Umfang).
10. Nachweis von Referenzen, der in dieser Größenordnung selbst gefertigten Kabel (Referenzen der letzten 3 Jahre).
11. Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 und DIN EN 14001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6EQD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.