Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen der Hersteller Ammann, Dynapac, Kubota, Liebherr, Volvo, Yamaguchi (6 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816801-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen der Hersteller Ammann, Dynapac, Kubota, Liebherr, Volvo, Yamaguchi (6 Lose)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion und Wartung, Prüfung, Instandsetzung) an Erdbaumaschinen der u. g. Hersteller, einschließlich den entsprechenden Arbeitsausrüstungen sowie Lieferung von Ersatzteilen für die Wismut GmbH.
4 Stück Erdbaumaschinen vom Hersteller Ammann (Los 1)
1 Stück Erdbaumaschine vom Hersteller Dynapac (Los 2)
1 Stück Erdbaumaschine vom Hersteller Kubota (Los 3)
13 Stück Erdbaumaschinen vom Hersteller Liebherr (Los 4)
28 Stück Erdbaumaschinen vom Hersteller Volvo (Los 5)
1 Stück Erdbaumaschine vom Hersteller Yamaguchi (Los 6)
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Ammann (Los 1)
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
2 Stück Walzenzug ARS 130 HX
1 Stück Grabenwalze Rammax 1585 MI
1 Stück Anbauverdichter APA 72/74
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Dynapac (Los 2)
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
1 Stück Walzenzug CA 5000 D
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Kubota (Los 3)
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
1 Stück Kettendumper KC 300 HR-5
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Liebherr (Los 4)
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
1 Stück Mobilbagger A 904
2 Stück Planierraupe PR 716 LGP
4 Stück Planierraupe PR 724 LGP
5 Stück Planierraupe PR 726 LGP
1 Stück Planierraupe PR 736 LGP
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Volvo (Los 5)
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
3 Stück Knickgelenkdumper A 30 G
1 Stück Mobilbagger EW 140 B
1 Stück Mobilbagger EW 140 D
6 Stück Mobilbagger EWR 150 E
2 Stück Hydraulikbagger EC 140 EL
2 Stück Hydraulikbagger EC 250 ENL
1 Stück Hydraulikbagger EC 290 B
1 Stück Hydraulikbagger EC 360 C NL
1 Stück Hydraulikbagger EC 380 D NL
2 Stück Hydraulikbagger EC 380 E NL
2 Stück Hydraulikbagger EC 460 CL
2 Stück Hydraulikbagger EC 480 EL
1 Stück Radlader L 110 E
1 Stück Radlader L 120 E
2 Stück Radlader L 120 H
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Yamaguchi (Los 6)
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
1 Stück Kettendumper WB 16
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Ammann (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95463
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Dynapac (Los 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Kubota (Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95463
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Liebherr (Los 4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95463
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Volvo (Los 5)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwirtschen
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung von Erdbaumaschinen vom Hersteller Yamaguchi (Los 6)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.