Erweiterung des Systemvertrages über die Erstellung und Lieferung eines Gesamtsystems zur Erneuerung der Digitalfunkschaltung mit Digitalfunk-Gateways gemäß § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Systemvertrages über die Erstellung und Lieferung eines Gesamtsystems zur Erneuerung der Digitalfunkschaltung mit Digitalfunk-Gateways gemäß § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB
B5115 Digitalfunk Gateways
Verlängerung der Projektdauer um weitere zwei Jahre mit der T-Systems Information Services GmbH um 50 % zur Sicherstellung der korrekten Erfüllung und Durchführung des Projektes
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information derbetroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verlängerung des Projektplans um weitere zwei Jahre
Ort: Berlin
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Verlängerung der Projektdauer um weitere zwei Jahre
Ein Wechsel des Aufragnehmers ist ausgeschlossen. Die Integration der Systeme sollte an allen Standorten gleich erfolgen, um das Funktionieren des Gesamtsystems zu gewährleisten. Dieses wäre nicht der Fall, wenn die Integration durch unterschiedliche Dienstleister durchgeführt wird. Weiterhin hat die TSI bereits das nötige Vorwissen, durch die Errichtung des Systems. Andere Anbieter haben das Wissen nicht, was zu Fehlern und Verzögerungen führen kann. Zusätzlich entstehen durch mehrere Anbieter Schnittstellen, die wiederum zu Kommunikationsproblemen und somit zu Funktionsproblemen führen können.Eine erneute Ausschreibung der Leistung und somit der Beschaffung von einem andern Unternehmen würde zusätzliche Kosten verursachen, denn hier müssten Anpassungsarbeiten durchgeführt werden, um die Systeme aufeinander abzustimmen.