Multifunktionsgeräte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000110
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte 2023
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich sowie für die Träger Dataports im Wege eines Rahmenvertrages für max. 4 Jahre, beginnend ab 01.10.2023, vergeben.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 7.850 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden - verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Mietlaufzeit je Gerät beträgt 5 Jahre.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden mehrere Gerätetypen, vom Tisch- bis zum Gerät mit Großvolumen.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Klein- und Normalgeräte (Officegeräte)
Vertragsbeginn ist ab dem 01.10.2023 für die Trägerländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern. Vertragsbe-ginn ist ab dem 01.01.2024 für das Trägerland Niedersachsen und den Träger ITV-SH. Im vorherigen Zeitraum ab Zuschlag soll ggf. die Transition erfolgen. Die Abrufmöglichkeit aus dem Rahmenvertrag endet spätestens am 30.09.2027. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 7.800 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden - verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Dabei werden im ersten Quartal des Vertrages ca. 1.840 Geräte abgerufen. Die Geräte sollen jeweils für 5 Jahre Mietlaufzeit gemietet werden.
Es ist verpflichtend, im Land Hamburg für die Schulen ab dem 01.11.2023 eine Menge von 1.530 MFPs in einem Zeitraum von 7-8 Wochen aufzustellen.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Multifunktionsgerät kleines Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A4), Geschwindigkeit ca. 40 ppm) = GK5
2. Multifunktionsgerät kleines Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3, Geschwindigkeit ca. 35 ppm) = GK4
3. Multifunktionsgerät mittleres Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3, Geschwindigkeit ca. 45/50 ppm) = GK3
4. Multifunktionsgerät mittelhohes Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3, Geschwindigkeit ca. 60/65 ppm) = GK2
5. Multifunktionsgerät hohes Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3, Geschwindigkeit ca. 70/80 ppm)) = GK1
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte des Loses 1 der Typen 1 bis 3 werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bewerber am Ticketsystem des Auftraggebers teilnimmt und die beim User-Help-Desk (UHD) bzw. Call-Center erstellten Tickets zu Fehlermeldungen der Anwender, die die Multifunktionsgeräte betreffen und evtl. auch zu automatisch erzeugten Tickets direkt im Ticketsystem des Auftraggebers bearbeitet. Dazu wird dem Anbieter ein Remotezugriff auf das Ticketsystem ermöglicht.
Darüber hinaus muss ein Accounting realisierbar sein und der Bewerber in der Lage sein, seine monatlichen Leistungen mandantenfähig (Behörden- bzw. Dienststellenweise) gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Großflächen- und Performancegeräte
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten als IT-Dienstleister für sich selbst, für die Träger Dataports sowie für rechtlich selbständige Unternehmen der jeweiligen Träger bzw. Betriebe in den Trägerländern im Wege eines Rahmenvertrages vergeben. Standorte des Auftraggebers sind in Altenholz, Kiel, Flensburg, Itzehoe, Lübeck, Hamburg, Bremen, Rostock, Halle, Magdeburg, Hannover, Potsdam, Berlin und Lüneburg sowie in ggf. während der Vertragslaufzeit zusätzlich gegründeten Standorten.
Vertragsbeginn ist ab dem 01.10.2023 für die Trägerländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern. Vertragsbeginn ist ab dem 01.01.2024 für das Trägerland Niedersachsen und den Träger ITV-SH. Im vorherigen Zeitraum ab Zuschlag soll ggf. die Transition erfolgen. Die Abrufmöglichkeit aus dem Rahmenvertrag endet spätestens am 30.09.2027. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 100 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden - verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen mehrere Gerätetypen, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Großflächenmultifunktionsgerät (Farbe, bis DIN A0)
2. Multifunktionsgerät hohes Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3, Geschwindigkeit ca. 65/95 ppm) = GK2
3. Multifunktionsgerät sehr hohes Volumen (s/w und Farbe, DIN A5 bis DIN A3, Geschwindigkeit ca. 75/120 ppm) = GK1
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bewerber am Ticketsystem des Auftraggebers teilnimmt und die beim User-Help-Desk (UHD) bzw. Call-Center erstellten Tickets zu Fehlermeldungen der Anwender, die die Multifunktionsgeräte betreffen und evtl. auch zu automatisch erzeugten Tickets direkt im Ticketsystem des Auftraggebers bearbeitet. Dazu wird dem Anbieter ein Remotezugriff auf das Ticketsystem ermöglicht.
Darüber hinaus muss ein Accounting realisierbar sein und der Bewerber in der Lage sein, seine monatlichen Leistungen mandantenfähig (Behörden- bzw. Dienststellenweise) gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Jahresumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (40 %).
Für das Kriterium „Jahresumsatz“ erhält der Bewerber 5 Punkte für eine kontinuierliche Umsatzentwicklung; andernfalls 0 Punkte. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der zu vergebenden Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Die erreichte Punktzahl (max. 200) fließt mit einem Gewicht von 12 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
2) Anzahl der in einem Full-Service Modell supporteten Geräte bei Kunden (40 %).
5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche Geräteentwicklung, andernfalls 0 Punkte. Die Geräteentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Die erreichte Punktzahl (max. 200) fließt mit einem Gewicht von 12 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
3) Betriebshaftpflichtversicherung (20 %).
5 Punkte erhält der Bewerber für mind. 10 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 3 Punkte erhält der Bewerber für mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 1 Punkt erhält der Bewerber für mind. 2 Mio. EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend; darunter erhält der Bewerber 0 Punkte.
Die erreichte Punktzahl (max. 100) fließt mit einem Gewicht von 6 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Gesamtpunktwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtpunktwertes von 500 Punkten erreicht erfüllt.
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (50 %):
Für dieses Kriterium erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem.
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleich-bare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2019 erfolgreich abgeschlossen hat. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind oder dass die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft, dies aber mindestens seit 6 Monaten. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenzauftraggeber ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus Ziffer 3.1 ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch länder-übergreifende Serviceerbringung an ein nicht überwiegend heterogenes Umfeld mit nicht koordinierten aber standardisierten Ab-rufen (aus einem standardisiertem Warenkorb) sowie eines Full-Service Modells beschreiben.
Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ werden nicht die Referenzen selbst, sondern im Folgenden aufgelistete sogenannte „Anforderungsblöcke“ benotet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ für jedes Los jeweils 6 Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus.
Anforderungsblöcke:
1. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern 10 %
Der erste Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
• 5 Punkte = Der Bieter hat Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
• 3 Punkte = Der Bieter kann nachweisen, dass er bereits für einen öffentlichen Auftraggeber gearbeitet hat. Als öffentlicher Auftraggeber gilt in diesem Zusammenhang jede juristische Person des öffentlichen Rechts, sowie alle weiteren, soweit sie unter die Begriffsdefinition des § 99 GWB fallen.
• 1 Punkt = Der Bieter kann nachweisen, dass er schon für einen Referenzauftraggeber gearbeitet hat, dessen Geschäftsfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT liegt. Als IT-Unternehmen gelten solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln geben, IT-Leistungen fachgerecht ausführen zu können. Diesbezügliche Zweifel gehen zu Lasten des Bieters. Der Auftraggeber legt dem Bieter daher nahe, in Zweifelsfällen aus-sagekräftige Informationen zum Referenzauftraggeber beizufügen.
• 0 Punkte = Der Bieter kann keine Nachweise für vergleichbare Referenzprojekte erbringen.
2. Erfahrung mit einem vergleichbar großen Auftrag 20 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte zum Zeitpunkt des Projektabschlusses eine ähnliche Anzahl in der Erbringung von IMAC/RD-Leistungen an IT-Systemen vor Ort beim Endanwender nachweist wie bei dem Auftraggeber.
Die Referenz erhält die nachstehend genannten Punkte, wenn der Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Projektabschlusses betreuten Gerätetypenstand hatte in Höhe von:
• 5 Punkte = Die Leistungen wurden in mindestens zwei Referenzaufträgen für jeweils mindestens 5.000 Multifunktionsgeräte in einem Full-Service-Modell erbracht
• 3 Punkte = Die Leistungen wurden in einem Referenzauftrag für mindestens 2.500 Multifunktionsgeräte in einem Full-Service-Modell erbracht
• 0 Punkte = In keinem Referenzauftrag wurden Leistungen für mindestens 2.500 Multifunktionsgeräte in einem Full-Service-Modell erbracht
3. Dienstleistungserbringung in einem Flächenland 15 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte die Erbringung von Leistungen aus dem IMAC/RD in einem Flächenland unter Einhaltung des vereinbarten SLA belegen. Dataport ist eine Mehrländeranstalt und die Kunden sind auch in einem Flächenland verteilt zu supporten.
• 5 Punkte = Bei mindestens 20 Kunden werden jeweils entsprechende Leistungen in einem Flächenland erbracht
• 3 Punkte = Bei mindestens 10 Kunden werden jeweils entsprechende Leistungen in einem Flächenland erbracht
• 0 Punkte = Bei weniger als 10 Kunden werden entsprechende Leistungen in einem Flächenland erbracht
4. Leistungserbringung aus eigener Hand 20 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte für Auftraggeber zum weitgehenden Teil mit eigenem Personal er-bracht worden sind.
• 5 Punkte = Auftragsausführung mit mindestens 90 % eigenem Personal
• 3 Punkte = Auftragsausführung mit mindestens 70 % eigenem Personal
• 2 Punkte = Auftragsausführung mit mindestens 50 % eigenem Personal
• 0 Punkte = Auftragsausführung mit weniger als 50 % mit eigenem Personal
5. Erfahrung in der Nutzung von IT-Service-Management-Tools 20 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte zeigen, dass der Bieter Erfahrung in der verpflichtenden Mitnutzung/Pflege eines beim Auftraggeber geführten ITSM-Tools zur Auftrags- und Störungsbearbeitung in elektronischer Form hat.
• 5 Punkte = Mitnutzung eines beim Auftraggeber geführten ITSM-Tools inkl. der ITSM-Prozesse des Auftraggebers.
• 2 Punkte = Durchführung von beim Auftraggeber benannten ITSM-Prozessen (Zum Beispiel, wenn die Beschaffung und Störungsmeldungen/bearbeitungen direkt in den ITSM-Tools des AN erfolgen, der AN aber erweiterte Mitwirkungspflichten in den Prozessketten erfüllt, wie eigenständig durchgeführte Netzfreischaltungen oder gemeinsame Klärung von Störungszenarien zwischen Auftraggeber und AN).
• 0 Punkte = Bisher keine Erfahrung in der verpflichtenden Mitarbeit von beim Auftraggeber geführten ITSM-Tools oder Prozessen. (Zum Beispiel, wenn die Beschaffung und Störungsmeldungen/bearbeitungen direkt in den Tools des Auftragnehmers erfolgen, aber keine weiteren Prozessverpflichtungen erfolgen).
6. Bundesländerübergreifende Tätigkeit 15 %
Der Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte die Erbringung von Dienstleistungen im Full-Support über mehrere Bundesländern in gleichen Prozessen belegen.
• 5 Punkte = Der Bewerber führt einen Auftrag aus, der mindestens 4 Bundesländer umfasst
• 3 Punkte = Der Bewerber führt einen Auftrag aus, der mindestens 3 Bundesländer umfasst
• 2 Punkte = Der Bewerber führt einen Auftrag aus, der mindestens 2 Bundesländer umfasst
• 0 Punkte = Der Bewerber führt keinen Auftrag aus, der mindestens 2 Bundesländer umfasst
b) Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssytems: 10 %
• 5 Punkte = Der Bewerber kann darlegen, dass innerhalb seiner Lieferketten Versorgungssicherheit besteht. Dazu erläutert er Konzepte zu allen aufgezählten Punkten.
• 3 Punkte = Die Versorgungssicherheit kann teilweise dargelegt werden. Der Bewerber kann nur zu einzelnen der aufgezählten Punkte Konzepte vorlegen.
• 0 Punkte = Der Bewerber kann zu keinem der aufgezählten Punkte Konzepte vorlegen.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 15 %
Für das allgemeine Qualitätsmanagement: 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
d) Maßnahmen zur IT-Sicherheit: 5 %
Zusätzlich für das IT-Sicherheitsmanagement: 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
e) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung: 20 %
5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 14001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 14001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Umweltmaßnahmen nachgewiesen werden.
1. Bei der Bewertung der Referenzen muss der Bewerber nach dem unten bei den Bewertungskriterien beschriebenen Prüfungsschema mindestens eine Punktzahl von 125 der maximal erreichbaren 250 Punkte erreichen.
2. Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
Aus der in III.1.2) und III.1.3) ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet (höchste Punktzahl = Rang 1 usw.). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ einen höheren Punktwert erzielt haben. Die Rangfolge ist maßgeblich für die Auswahl der Bewerber (siehe II.2.9).
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
• Alle genannten Bedarfsstellen können innerhalb ihrer Liegenschaften ausnahmslos mit Geräten und Services versorgt werden,
• Oben genannte Gerätetypen 1 – 3 sind mit der Managementsoftware der Firma Genius Bytes in einer embedded Version zertifiziert und die Managementsoftware und die angebotenen Multifunktionsgeräte laufen im Hin-blick auf Zählerstände, Übermittlung von Fehlercodes sowie der Pull-Printing-Funktion einwandfrei und liefern die richtigen Ergebnisse.
• monatliche bzw. quartalsweise Abrechnung der erbrachten Leistungen mandantenfähig (behörden- bzw. dienststellenweise) und Anwendung der Ordnungskriterien des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfang 2027
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.