Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Geogitter und Vliesstoff Referenznummer der Bekanntmachung: 1816740-U46
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E21959439
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Geogitter und Vliesstoff
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von knotensteifem, biaxial gestrecktem Geogitter aus chemisch- und UV-beständigem Kunststoff zur Stabilisierung von Bodenaustausch und ungebundenen mineralischen Schichten für die Abdeckung von Schlammteichen und
über die Lieferung von geosynthetischen Vliesstoff als Trennvlies als mechanisch verfestigtes Endlosfaservlies (Filamentvliesstoff) aus UV-stabilisiertem Polypropylen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Geogitter
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Industrielle Absetzanlage Helmsdorf
Harthstraße am Abzweig Hartmannsdorf
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 76.800 m² knotensteifem, biaxial gestrecktem Geogitter aus chemisch und UV-beständigem Kunststoff zur Stabilisierung von Bodenaustausch und ungebundenen mineralischen Schichten für die Abdeckung von Schlammteichen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt ab 01.03.2023 bis zum 29.02.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem Ablauf (bis 31.08.2023 zum 29.02.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag
um 1 Jahr auf maximal 2 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 28.02.2025.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vliesstoff
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Industrielle Absetzanlage Helmsdorf
Harthstraße am Abzweig Hartmannsdorf
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 78.200 m² geosynthetischem Vliesstoff als Trennvlies als mechanisch verfestigtes Endlosfaservlies (Filamentvliesstoff)aus UV-stabilisiertem Polypropylen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt ab 01.03.2023 bis zum 29.02.2024. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem Ablauf (bis 31.08.2023 zum 29.02.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag
um 1 Jahr auf maximal 2 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 28.02.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist,
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 (bei Los 1)
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.