Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Gettorf
Die Gemeinde Gettorf befindet sich im Zentrum des Amtes Dänischer Wohld, zwischen Nord-Ostsee-Kanal, Eckernförder Bucht und Kieler Förde. Das Gemeindegebiet erstreckt sich über eine Fläche von 9,35 km2 und verzeichnet etwa 7.500 Einwohner.
Gettorf hat den Charakter einer Kleinstadt und nimmt innerhalb des zentralörtlichen Systems die Stellung eines „Unterzentrums“ ein. Es ist für ein Verflechtungsgebiet von 8 Gemeinden mit etwa 18.000 Einwohnern zuständig und bietet ein vielfältiges Angebot an Waren, Dienstleistungen, Kultur, Bildung, Sport, im Gesundheitsbereich sowie für die Freizeit.
Die Straßensozialarbeit soll Kriminalisierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung ihrer Klientinnen und Klienten verhindern, bzw. verringern. Sie bietet lebensweltorientierte Unterstützung an, die ihre soziale Integration fördert und u.U. Lebensbedingungen verbessert.
Daraus ergeben sich folgende Ziele und Aufgaben:
- Straßensozialarbeit ist bei möglichst vielen Menschen im Sozialraum bekannt und akzeptiert.
- Straßensozialarbeit ist Hilfe zur Selbsthilfe und erweitert durch das Herausarbeiten und zur Verfügung stellen von Ressourcen die Handlungsmöglichkeiten der jungen Menschen.
- Straßensozialarbeit unterstützt und begleitet ihre Adressatinnen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Lebensperspektiven.
- Straßensozialarbeit baut belastbare Beziehungen mit den Adressaten auf und pflegt diese.
- Straßensozialarbeit erschließt und erhält zusammen mit den Adressatinnen für sie relevante öffentliche und halböffentliche Räume
- Straßensozialarbeit initiieren, pflegen und nutzen Netzwerke, die sich thematisch an den Bedarfen der Adressaten orientieren.
- Straßensozialarbeit versteht sich als anwaltschaftliches Sprachrohr für die Adressatinnen, wobei primäres Ziel deren Befähigung zur Einmischung und Beteiligung bleibt.
- Straßensozialarbeit klärt und bereinigt kurzfristig aktuelle Konflikte.
Vertragsbeginn ist der 01.08.2023. Der Vertrag läuft für 3 Jahre bis zum 31.07.2026. Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach 5 Jahren zum 31.07.2028. Die avisierte Vertragslaufzeit bildet zu-nächst einen Zeitraum von drei Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, es sei denn, es wird sechs Monate vor Ablauf gekündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]