Ankauf von grünen Wasserstoffderivaten (Los 1 - Ammoniak)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 234-675894)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.h2global-stiftung.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Ankauf von grünen Wasserstoffderivaten (Los 1 - Ammoniak)
Dieses Vergabeverfahren ist Bestandteil von H2Global, einem Instrument zur wettbewerbsbasierten Förderung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivate im industriellen Maßstab, die mittels Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt für das H2Global-Instrument Fördermittel i.H.v. EUR 900 Mio. zur Verfügung und möchte damit Projekte in Ländern unterstützen, in denen grüner Wasserstoff und seine Derivate kostengünstig produziert werden können. Es sollen dort grüne Technologien etabliert und ein Beitrag zur Deckung des wachsenden Bedarfs an grünem Wasserstoff und dessen Derivaten in Deutschland und der EU geleistet werden.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die wasserstoffbasierten Produkte
- grüner Ammoniak (Los 1, vorliegend),
- grünes Methanol (Los 2) und
- strombasiertes Sustainable Aviation Fuel (e-SAF) (Los 3)
für den Import nach Europa beschafft.
Die Vergaben zu Los 2 und 3 starten alsbald.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Diese Änderungsbekanntmachung betrifft lediglich die unter den Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 der am 05.12.2022 veröffentlichten Auftragsbekanntmachung in der jeweils letzten Zeile genannten Links zu dem Dokument "Los1_4_Zusammenfassung Eignungsanforderungen". Die weiteren unter diesen Gliederungspunkten der Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Angaben bleiben hiervon unberührt.
Im Dokument "Los1_4_Zusammenfassung Eignungsanforderungen" hat sich unter Punkt 3.b) folgende rein redaktionelle (!) Änderung ergeben:
Die ehemals mit den Ziffern 3.b)1., 3.b)2. und 3.b)3. nummerierten Punkte sind nun als 3.b)aa), 3.b)bb) und 3.b)cc) nummeriert. Die hier unter der Überschrift "Mindestanforderungen" genannten Verweise ("siehe unter cc)") gehen nun korrekterweise auf Punkt 3.b)cc). Eine inhaltliche Änderung ist hiermit nicht (!) verbunden.