Ankauf von grünen Wasserstoffderivaten (Los 2 - Methanol)

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.h2global-stiftung.org/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://exchange.exficon.de/public/download-shares/JFl8oUNrBtvNkLx83XgbVSr38iNwvUNW
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://exchange.exficon.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ankauf von grünen Wasserstoffderivaten (Los 2 - Methanol)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24322210 Methanol
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dieses Vergabeverfahren ist Bestandteil von H2Global, einem Instrument zur wettbewerbsbasierten Förderung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivate im industriellen Maßstab, die mittels Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt für das H2Global-Instrument Fördermittel i.H.v. EUR 900 Mio. zur Verfügung und möchte damit Projekte in Ländern unterstützen, in denen grüner Wasserstoff und seine Derivate kostengünstig produziert werden können. Es sollen dort grüne Technologien etabliert und ein Beitrag zur Deckung des wachsenden Bedarfs an grünem Wasserstoff und dessen Derivaten in Deutschland und der EU geleistet werden.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die wasserstoffbasierten Produkte

- grüner Ammoniak (Los 1),

- grünes Methanol (Los 2, vorliegend) und

- strombasiertes Sustainable Aviation Fuel (e-SAF) (Los 3)

für den Import nach Europa beschafft.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 360 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
24111600 Wasserstoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: BE Belgique / België
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: NL Nederland
Hauptort der Ausführung:

Die Anlieferung der Produkte erfolgt an einem geeigneten Hafen in Belgien, den Niederlanden oder Deutschland, der vom Bieter vorgeschlagen wird.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um Anreize für Investitionen zu setzen, sieht das H2Global-Förderinstrument vor, auf der einen Seite langfristige Abnahmeverträge (HPA) zu schließen, um Produzenten Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten und auf der anderen Seite kurzfristige Verkaufsverträge (HSA) mit Abnehmern zu schließen, um den europäischen Bedarf an nachhaltig hergestelltem Wasserstoff und seiner Derivate zu bedienen. Das H2Global-Förderinstrument sieht vor, dass HINT.CO mittels Vergabeverfahren die Produkte zu möglichst niedrigen Preisen ankauft und anschließend an den höchstbietenden Abnehmer verkauft. Die Differenzkosten zwischen dem (erwarteten höheren) Ankaufspreis und dem (niedrigeren) Verkaufspreis gleicht HINT.CO aus den gewährten Fördermitteln des BMWK aus. Das im vorliegenden Vergabeverfahren zu vergebende HPA (Los 2) bezieht sich auf den Ankauf von Methanol als Derivat aus grünem Wasserstoff. HINT.CO schließt den HPA im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Vorgesehener Beginn des vorliegenden Abnahmevertrags (HPA) ist der 1.1.2024. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der Bieter gibt in der Angebotsphase u.a. an, welche Mindest- und Höchstmengen des Produkts er in den jeweiligen Vertragsjahren 2024 - 2033 produzieren und liefern kann. Aus förderrechtlichen Gründen können Unternehmen nicht am Vergabeverfahren teilnehmen, die vor Eingang des Teilnahmeantrags mit dem geförderten Vorhaben begonnen haben. Die Produktion der grünen Wasserstoffprodukte muss außerhalb der EU- und EFTA-Staaten erfolgen. Die HINT.CO setzt voraus, dass die abgenommenen Wasserstoffprodukte unter Nutzung erneuerbarer Energien und unter Beachtung von Nachhaltigkeitsanforderungen produziert werden (im Detail: Leistungsbeschreibung (Dokument Los2_26) und HPA nebst Anlagen (Dokument Los2_27 ff.). Um die Beachtung dieser Anforderungen sicherzustellen, wird HINT.CO im Verlauf des Vergabeverfahrens Konzepte von den Bietern verlangen und diese prüfen.

Wichtig: Der Zuschlag wird nur dann erteilt, wenn der Zuschlagsprätendent nachweist, dass die sich aus dem Zuwendungsbescheid ergebenden Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Nach Wertung der Angebote (Bestbieterermittlung) erfolgt daher eine erweiterte Nachweisführung durch den Bestbieter. Diese beinhaltet folgende Aspekte:

- ohne eine Förderung durch den H2Global Mechanismus würde die Produktion der vertragsgegenständlichen Derivate nicht realisiert

- beim Bestbieter handelt es sich nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten"

- es besteht keine Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt, der nicht fristgerecht in voller Höhe Rechnung getragen wurde

- mit dem geförderten Vorhaben wurde nicht vor Eingang des Teilnahmeantrags begonnen

- das Projekt ist realisierbar und die Lieferfähigkeit des Produkts zu Beginn des im HPA vereinbarten Lieferzeitraumes ist gewährleistet

- der Bestbieter legt dar, inwieweit das Projekt skalierbar ist

- Nachweis, dass mit dem Projekt eine marktübliche und angemessene Eigenkapitalrendite erzielt wird.

Diese Voraussetzungen sind durch Vorlage von Konzepten und Erklärungen/Dokumenten, zum Teil bestätigt durch Dritte, nachzuweisen. Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten Los2_19 bis Los2_21 sowie Los2_23. Diese stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Ergänzungen im Verlaufe des Vergabeverfahrens.

Die AG‘in weist darauf hin, dass es sich bei ihr nicht um einen Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB handelt und daher der Anwendungsbereich des 4. Teil des GWB und der VgV (sog. Kartellvergaberecht) nicht eröffnet ist. Wichtig: !!! Fortsetzung unter Ziff. II.2.14 (Zusätzliche Angaben) !!!.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 360 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Haben mehr als fünf geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus (Kriterien 1-5):

1. Anzahl der Referenzen in den einzelnen Referenzkategorien (insgesamt max. 60 Punkte): Jede der 6 Referenzkategorien (RK) wird separat bewertet (Unterkriterium 1.1 bis Unterkriterium 1.6). Referenzen müssen vergleichbar i.S.d. Festlegung v. Ziff. III.1.3 sein. Es können pro Referenzkategorie (Unterkriterium) max. 10 Punkte erreicht werden.

Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen (Ref.):

RK 1, RK 3 und RK 4: max. 10 Ref. berücksichtigungsfähig

RK 2, RK 5 und RK 6: max. 15 Ref. berücksichtigungsfähig.

Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere Referenzkategorien berücksichtigt werden, d.h. Punkte bei mehreren Unterkriterien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Anforderungen der verschiedenen Referenzkategorien voraus.

Im Hinblick auf die Zuordnung der Punktzahlen findet eine lineare Interpolation statt:

Jede Referenzkategorie wird einzeln bewertet. Der Bewerber mit den meisten jeweils vorgelegten Referenzen („Kategoriegewinner“) erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche lediglich zwei Referenzen (= Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung) vorlegen, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte die vom Kategoriegewinner vorgelegte Anzahl an Referenzen die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen maßgeblich. Der „Kategoriegewinner“ sowie alle weiteren Bewerber, welche die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen als oberem Referenzwert.

2. Referenzen, die alle Referenzkategorien (RK 1 bis RK 6) abdecken (interdisziplinäres Projekt – „Super“-Referenz) – (max. 10 Punkte):

- 1 „Super“-Ref. = 2,5 Punkte

- 2 „Super“-Ref. = 5 Punkte

- 3 „Super“-Ref. = 7,5 Punkte

- 4 „Super“-Ref. oder mehr = 10 Punkte

3. Umsatz (max. 10 Punkte): Maßgeblich ist der durchschnittliche konsolidierte Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es werden die im Formblatt Los2_9 angegebenen konsolidierten Gesamtjahresumsätze der letzten drei Jahre addiert und anschließend durch drei (Jahre) dividiert. Der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche lediglich einen durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 1,2 Mrd. Euro vorlegen, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro maßgeblich. Alle Bewerber, welche die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro.

!!! Wichtig: Fortsetzung unter Ziff. VI.3 (Zusätzliche Angaben) !!!

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die AG'in wendet dennoch für die Vergabe grundsätzlich die Regelungen des 4. Teils des GWB und der VgV an. Dies erfolgt lediglich, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Die AG‘in behält sich allerdings vor, das Verfahren frei zu gestalten und Entscheidungen zu treffen, die vom 4. Teil des GWB und der VgV abweichen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Weitere Hinweise: III.2.2.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ansässig ist, sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist. Für den Fall der Nichteintragung: Vorlage einer Gewerbeanmeldung. Für ausländische Bewerber: Vergleichbarer Nachweis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass es im Land des Sitzes des Bewerbers kein vergleichbares Register gibt [vom Bewerber zu erstellende Eigenerklärung]). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.

[Nachweis: Einreichung Registerauszug oder für den Fall der Nichteintragung Einreichung Gewerbeanmeldung; für ausländische Bewerber: Einreichung eines vergleichbaren Nachweises oder Eigenerklärung, dass es im Land des Sitzes des Bewerbers kein vergleichbares Register gibt]

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.

[Nachweis: Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes Los2_7].

Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen. Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung auch für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.

c) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.

[Nachweis: Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes Los2_8].

Wichtiger Hinweis: Auf Verlangen der AG'in sind entsprechende Bestätigungen Dritter (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft) vorzulegen. Soweit solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen in dem Land, in dem ein Bewerber seinen Sitz hat, nicht zur Verfügung stehen, sind, soweit jedenfalls solche zur Verfügung stehen, vergleichbare Bescheinigungen einzureichen. Stehen auch vergleichbare Bescheinigungen nicht zur Verfügung, ist eine ergänzende Eigenerklärung dahingehend abzugeben, dass im Land des Sitzes des Bewerbers eine vergleichbare Bescheinigung nicht verfügbar ist [vom Bewerber zu erstellende Eigenerklärung]. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung (Formblatt Los2_8) mit dem Teilnahmeantrag für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen. Etwaige erst auf Verlangen vorzulegende Bescheinigungen bzw. die ergänzende Eigenerklärung, dass im Land des jeweiligen Sitzes eine vergleichbare

Bescheinigung nicht verfügbar ist, sind ebenfalls für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung (Formblatt Los2_8) mit dem Teilnahmeantrag auch für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen. Etwaige erst auf Verlangen vorzulegende Bescheinigungen bzw. die ergänzende Eigenerklärung, dass im Land des jeweiligen Sitzes eine vergleichbare Bescheinigung nicht verfügbar ist, sind ebenfalls für das eignungsverleihende Unternehmen abzugeben.

d) Kein Bezug des Bewerbers oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zu Russland im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576.

[Nachweis: Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes Los2_13]

Bei Bewerbergemeinschaften sind Erklärungen für jedes Mitglied einzeln einzureichen.

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los2_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/i4mvQ6OB0Q50JIoEu5QxkEAbIC2CQDrD

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Zum Tätigkeitsbereich des Auftrages gehören alle Tätigkeiten, die sich auf die Referenzkategorien (vgl. unter Ziff. III.1.3 - „Referenzen“) beziehen, wobei auch Umsätze aus Tätigkeiten unterhalb der dort genannten Schwellenwerte einzubeziehen sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze für jedes Mitglied einzeln anzugeben. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange, mithin weniger als drei Geschäftsjahre, auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

[Nachweis: Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes Los2_9].

b) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs-, Transport- und Umwelthaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Betriebs-, Transport- und Umwelthaftpflichtversicherung muss für jeden Fall eine Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. Euro umfassen. Die Ersatzleistung der Versicherung pro Jahr muss mindestens das Doppelte der vorstehend genannten Deckungssummen betragen (d.h. die Versicherung muss 2-fach maximiert pro Jahr sein). Der Nachweis darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht, ist die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie) vorzulegen, in welcher der Versicherer bestätigt, dass er dazu bereit ist, mit dem Bewerber eine/mehrere entsprechende Versicherung(en) abzuschließen bzw. die Deckungssummen einer bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen. Diese Erklärung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein.

[Nachweis: Deckungsbestätigung der Versicherung oder Erklärung einer Versicherung über die Bereitschaft zum Abschluss einer/mehrerer entsprechenden/er Versicherung/en bzw. Erhöhung Deckungssumme].

c) Durch dritte Partei bestätigtes Rating über eine "Gute Bonität" (als "Gute Bonität" gelten insbesondere folgende Ratings: Rating <250 der Agentur Creditreform; Rating Ba2 oder besser der Agentur Moody's; Rating BB oder besser der Agentur Standard & Poor's; Rating BB oder besser der Agentur Fitch). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis eines entsprechenden Ratings für jedes Mitglied einzeln vorzulegen. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), muss auch für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen das Rating vorgelegt werden.

[Nachweis: Kopie des Ratings].

d) Der Bewerber hat einen Nachweis zu erbringen, dass bezogen auf die letzten drei testierten Geschäftsjahre nach Maßgabe der für den Bewerber geltenden Rechnungslegungsvorschriften eine Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten wurde. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzeln vorzulegen. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), muss auch für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen der Nachweis vorgelegt werden. Bewerber, die noch keine drei testierten Geschäftsjahre tätig sind, müssen den Nachweis für die Zeit ab Gründung abgeben. Entsprechendes gilt für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen, soweit für diese ein Nachweis einzureichen ist.

[Nachweis: Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts unter Verwendung des Formblattes Los2_10].

Wichtiger Hinweis: Auf Verlangen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung der testierten Jahresabschlüsse vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Der konsolidierte Gesamtumsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre mind. 1,2 Mrd. Euro betragen haben. Soweit ein Unternehmen weniger als drei Geschäftsjahre auf dem Markt tätig ist, muss sich der durchschnittliche Mindestjahresumsatz von 1,2 Mrd. Euro aus der Unternehmensplanung ergeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze der Einzelmitglieder in Summe berücksichtigt.

b) Nachweis einer bestehenden Versicherung entsprechend den vorstehenden Vorgaben oder Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen oder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften muss die gesetzte Mindestbedingung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die für den Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.

c) Das Rating des Bewerbers muss mindestens eine „gute Bonität“ im o.g. Sinne ausweisen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Jedes Einzelmitglied der Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine „gute Bonität“ ausweisen.

Soweit nach den vorstehenden Festlegungen auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, weil sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer eignungsverleihender Unternehmen beruft, muss/müssen auch das/die jeweilige/n eignungsverleihende/n Unternehmen mindestens eine „gute Bonität“ aufweisen.

d) Innerhalb der letzten drei testierten Geschäftsjahre wurde die Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten. Bei Bewerbern, die weniger als drei testierte Geschäftsjahre tätig sind, gilt, dass im bisherigen Geschäftsbetrieb keine Unterschreitung der Eigenkapitalquote von 20 % erfolgt sein darf. Im Falle von Bewerbergemeinschaften findet eine Gesamtschau statt. Hierbei muss entsprechend nachgewiesen werden, dass der Durchschnitt der Eigenkapitalquoten sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei testierten Geschäftsjahren mindestens 20 % betragen hat, mithin die auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt bezogene durchschnittliche Eigenkapitalquote nicht unter 20 % lag. Soweit nach den vorstehenden Festlegungen auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, weil sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer eignungsverleihender Unternehmen beruft, erfolgt ebenfalls eine Gesamtschau von Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft und dem/den jeweiligen eignungsverleihendem/n Unternehmen. Hierbei muss entsprechend nachgewiesen werden, dass der Durchschnitt der Eigenkapitalquoten der zu berücksichtigenden Unternehmen (Bewerber und jeweilige/s eignungsverleihende/s Unternehmen bzw. sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeweilige/s eignungsverleihende/s Unternehmen) in den letzten drei testierten Geschäftsjahren mindestens 20 % betragen hat, mithin die durchschnittliche Eigenkapitalquote der zu berücksichtigenden Unternehmen nicht unter 20 % lag.

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los2_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/i4mvQ6OB0Q50JIoEu5QxkEAbIC2CQDrD

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Anzahl Beschäftigte nach folgenden Personalkategorien (PK):

PK 1 (Projektleitung): Ingenieur mit Hochschulabschluss + mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Leitung von einschlägigen Projekten.

PK 2: Ingenieure mit Hochschullabschluss + mind. 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

PK 3: Ingenieure oder technisches Fachpersonal + mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

PK 4: Mitarbeiter mit Hochschulabschluss + mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Qualitäts- und Projektmanagement einschlägiger Projekte.

Zu einschlägiger Berufserfahrung bzw. Projekten gehören alle Tätigkeiten, auf die sich auf die Referenzkategorien (vgl. unten unter "Referenzen“) beziehen.

[Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Los2_11].

b) Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder gleichwertige Zertifizierung oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anlehnung an § 49 Abs. 2 S. 3 VgV - Nachweis über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen.

[Nachweis: Vorlage Zertifikat oder Eigenerklärung über Erfüllung der Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 Satz 3 VgV sowie Vorlage von Dokumenten zum Nachweis über Vorhandensein gleichwertiger Umweltmanagementmaßnahmen und Erläuterung der Gleichwertigkeit].

c) Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder gleichwertige Zertifizierung oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 3 VgV - Nachweis über gleichwertige Maßnahmen/Systeme.

[Nachweis: Vorlage Zertifikat oder Eigenerklärung über Erfüllung der Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV sowie Vorlage von Dokumenten zum Nachweis über Vorhandensein gleichwertiger Maßnahmen/Systeme und Erläuterung der Gleichwertigkeit].

d) Wenn eine bestehende Zertifizierung nach ISO 14001 nicht nachgewiesen wird: weitere Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung ein Umweltmanagementsystem i.S.v. Ziff. 7 des Annex 6.2 HPA eingeführt wird und man sich entsprechend den dortigen Vorgaben zertifizieren lässt.

e) Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen seit dem 1.1.2016; die Referenz muss mind. eine der Referenzkategorien (RK) abdecken:

- RK 1: Erzeugung von Wasserstoff (kein Farbbezug, d.h. die Referenzkategorie ist nicht auf die Erzeugung von grünem Wasserstoff beschränkt) in vergleichbarer Größenordnung. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens 3 Jahren die Schwelle von 5.000 t/a erzeugtem Wasserstoff erreicht oder überschritten worden ist.

- RK 2: Lieferung bzw. Erzeugung von grünem Strom (PPA, d.h. Stromliefervertrag, oder Selbsterzeugung bzw. Direktbezug). Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens 3 Jahren die Schwelle von 100 GWh/a erreicht oder überschritten worden ist.

- RK 3: Bau von großtechnischen Anlagen für die Erzeugung von Wasserstoff, Wasserstoffderivaten (synthetisches Methan, Ammoniak, LOHCs, Methanol, Synfuels) oder technisch/chemisch vergleichbare Produkte. Von einer „großtechnischen Anlage“ ist auszugehen, wenn die Anlage eine Kapazität von 5.000 t/a oder mehr hat

- RK 4: Betrieb von großtechnischen Anlagen im Sinne der RK3.

- RK 5: vergleichbare Transportleistungen von Gefahrengütern mit einer dem angebotenen Wasserstoffderivat vergleichbaren GHS-Einstufung. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die Transportleistung via Seetransport (per Schiff) erbracht worden ist und innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens drei Jahren die Schwelle von 1.000 t/a erreicht oder überschritten worden ist.

- RK 6: Abscheidung oder Beschaffung von CO2 in vergleichbarer Größenordnung für stoffliche Nutzung oder vergleichbare technische Prozesse einschließlich der (dauerhaften) Lagerung. Eine vergleichbare Größenordnung liegt vor, wenn innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens drei Jahren ein Abscheide- oder Beschaffungsvolumen von 10.000 t CO2/a erreicht oder überschritten worden ist.

[Nachweis: Referenzliste Formblatt Los2_12].

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Der Bewerber verfügt in den einzelnen Personalkategorien über folgendes Personal:

PK1: mindestens 2,0 Full Time Equivalent

PK 2: mindestens 5,0 Full Time Equivalent

PK 3: mindestens 10,0 Full Time Equivalent

PK 4: mindestens 2,0 Full Time Equivalent

b) Bestehen einer Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder einer Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder Bestehen einer sonstigen Zertifizierung, die einer der beiden vorstehend genannten Zertifizierungen gleichwertig ist, oder - bei nachweislichem Vorliegen der Voraussetzungen in Anlehnung an § 49 Abs. 2 Satz 3 VgV bzw. nachweislichem Vorliegen der Voraussetzungen in Anlehnung an § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV - Nachweis des Vorhandenseins von Umweltmaßnahmen bzw. Maßnahmen/Systemen, die einer der beiden vorstehend genannten Zertifizierungen (ISO 14001 oder ISO 50001) gleichwertig sind. Wenn eine bestehende Zertifizierung nach ISO 14001 nicht nachgewiesen wird: zusätzliche Einreichung der weiteren Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung ein Umweltmanagementsystem i.S.v. Ziff. 7 des Annex 6.2 HPA eingeführt wird und man sich entsprechend den dortigen Vorgaben zertifizieren lässt [vom Bewerber zu erstellende Eigenerklärung].

c) Es sind in jeder der 6 Referenzkategorien (RK) mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen; die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2016 bis heute betreffen. Eine Berücksichtigung setzt voraus, dass das Referenzprojekt sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass eine der oben aufgeführten Referenzkategorien (RK) abgedeckt ist, wobei die jeweils definierte Schwelle erreicht bzw. überschritten sein muss.

Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten Referenzkategorien berücksichtigt werden, wenn sie diese Referenzkategorien abdeckt und die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Die Abdeckung mehrerer Referenzkategorien durch ein Referenzprojekt setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus; dies erfordert insbesondere, dass in dem jeweiligen Referenzprojekt tatsächlich Tätigkeiten bzw. Leistungen aus mehreren der Referenzkategorien erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt kann pro Referenzkategorie nur ein Mal berücksichtigt werden.

Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften muss die gesetzte Mindestbedingung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz).

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los2_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/i4mvQ6OB0Q50JIoEu5QxkEAbIC2CQDrD

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Wichtiger Hinweis: Die AG‘in weist darauf hin, dass es sich bei ihr nicht um einen Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB handelt und daher der Anwendungsbereich des 4. Teil des GWB und der VgV nicht eröffnet ist. Die AG'in wendet dennoch für die Vergabe grundsätzlich die Regelungen des 4. Teils des GWB und der VgV an. Dies erfolgt lediglich, um die Förderbedingungen des Projekts zu erfüllen und um höchstmöglichen Wettbewerb sicherzustellen. Die AG‘in behält sich allerdings vor, das Verfahren frei zu gestalten und Entscheidungen zu treffen, die vom 4. Teil des GWB und der VgV abweichen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Soweit die Vergabeunterlagen vom 4. Teil des GWB und der VgV abweichen, sind die Vergabeunterlagen verbindlich und vorrangig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2023
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

!!! Fortsetzung von Ziff. II.2.9 (Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern) !!!

4. Personelle Ressourcen (max. 10 Punkte): Maßgeblich ist die Gesamtanzahl der qualifizierten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. die Angaben im Formblatt Los2_11 zu den vier Personal-Kategorien werden addiert.

Der Bewerber mit den meisten qualifizierten Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich des Auftrags erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche lediglich über 19 qualifizierte Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags verfügen, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte der Bewerber mit den meisten qualifizierten Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich des Auftrags die Kappungsgrenze von 200 Mitarbeitern FTE (Full time equivalent) überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Kappungsgrenze von 200 Mitarbeitern FTE (Full time equivalent) maßgeblich. Alle Bewerber, welche die Kappungsgrenze von Mitarbeitern 200 FTE (Full time equivalent) erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Kappungsgrenze von 200 Mitarbeitern FTE (Full time equivalent).

5. Zertifizierung (max. 10 Punkte): Bewertet wird das Vorhandensein von einschlägigen Zertifizierungen; maßgeblich ist, ob und über welche einschlägigen Zertifizierungen der Bewerber bereits verfügt (einschlägig sind ISO 50001 und ISO 14001 oder jeweils vergleichbare Zertifizierungen).

- Zertifizierung nach ISO 50001 oder vergleichbare Zertifizierung vorhanden und Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbare Zertifizierung vorhanden = 10 Punkte

- nur Zertifizierung nach ISO 50001 oder vergleichbare Zertifizierung vorhanden = 5 Punkte

- nur Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbare Zertifizierung vorhanden = 5 Punkte

- Alle übrigen Bewerber (keine einschlägige Zertifizierung vorhanden) erhalten 0 Punkte.

Ermittlung der Gesamtpunktzahl:

Die bei den Kriterien 1. bis 5. erreichten Punktzahlen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert, d.h. es können insgesamt bis zu 100 Punkte erreicht werden. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Die fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Anwendung von Stichkriterien:

Führen gleiche Gesamtpunktzahlen dazu, dass fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen nicht eindeutig bestimmt werden können, findet eine Auswahl zwischen den letztrangigen punktgleichen Bewerbern nach den folgenden Regeln statt.

Die AG`in wird diese Bewerber (letztrangige punktgleiche Bewerber) anhand nachfolgender Kriterien vergleichen, wobei die jeweils nächste Stufe nur dann relevant wird, wenn die Bewerber auf der jeweils zu prüfenden Stufe die gleiche Punktzahl errungen haben:

1. Punktzahl bei Unterkriterium 1.4 - "Referenzkategorie 4".

2. Punktzahl bei Unterkriterium 1.3 - "Referenzkategorie 3".

3. Punktzahl bei Unterkriterium 1.1 - "Referenzkategorie 1".

4. Punktzahl bei Unterkriterium 1.2 - "Referenzkategorie 2".

5. Punktzahl bei Unterkriterium 1.5 - "Referenzkategorie 5".

6. Punktzahl bei Unterkriterium 1.6 - "Referenzkategorie 6".

7. Punktzahl bei Kriterium 2 - "Referenzen, die alle Referenzkategorien abdecken".

8. Punktzahl bei Kriterium 3 - "konsolidierter Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags".

9. Punktzahl bei Kriterium 4 - "Personelle Ressourcen".

Liegt auch dann noch Punktgleichheit vor, so findet ein Losentscheid statt.

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los2_Dokument_Auswahlkriterien):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/PmWedzH99w8uDDL7VCAjgMukoLFFZNxK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Die vorliegende Veröffentlichung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne des Kartellvergaberechts. Die Auftraggeberin ist weder öffentlicher Auftraggeber noch Sektorenauftraggeber. Der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB und der VgV ist nicht eröffnet. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist daher nicht statthaft.

Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet sein. Die Angabe der Vergabekammer sowie der Regelungen aus dem GWB erfolgt daher nur vorsorglich und ist nicht mit einer Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

Unbeschadet dessen gilt § 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2022

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