Kauf eines Massenspektrometers zur Anwendung in der Forschung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Massenspektrometers zur Anwendung in der Forschung
Das Forschungszentrum Borstel beabsichtigt die Anschaffung eines Massenspektrometers für die Forschung mit den Schwerpunkten Metabolomics, Lipidomics und Glycomics.
Das Instrument soll für Hochdurchsatzansätze und Screenings sowie quantitative Fragen eingesetzt werden. Hierbei werden die gängigen Probentypen der klinischen und präklinischen Forschung (Blutplasma, Gewebehomogenate, Zellkulturen etc.) aufgearbeitet.
Borstel
Das Gerät muss unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
1) Der Lieferumfang des Instruments muss alle Module zur sicheren Steuerung allen technischen Aspekts eines modernen Massenspektrometers umfassen. Dies beinhaltet die unmittelbaren Bestandteile, wie elektrische Schaltkreise, Elektronikbauteile, Vakuumsystem, technischen Gasen sowie einen dedizierten PC zur Datenerfassung. Weiterhin muss Software geliefert werden, die alle allgemeinen Datenerfassungs- und Dateninterpretationsmodule für kleine Moleküle und Metabolite abdeckt.
2) Das Instrument soll MSn -Fähigkeiten aufweisen, und mindestens Tandem-Massenspektrometrie-Experimente (MS 2) erlauben. Das Instrument soll sowohl in MS 1- als auch in MSn - Experimenten (R > 40.000 FWHM bei m/z 750) bieten. Das Gerät muss laut Spezifikation eine Massengenauigkeit von besser als 5 ppm liefern und eine die zeitliche Stabilität soll definiert werden.
3) Das Massenspektrometer muss einen Hochleistungsquadrupol für die Vorläuferionenauswahl umfassen. Die effektive Übertragung und präzise Vorläuferionenauswahl muss mindestens den m/z -Bereich (100…1500) abdecken. Über den angegebenen Massenbereich muss eine hohe Transmissionsrate in Einheitsauflösung (Selektionsfenster 1 Da) mit mindestens 30 % Effizienz der Ionenübertragung erreicht werden.
4) Das Massenspektrometer muss ein Ionenmobilitätmodul enthalten, um die Spezifität bei der Analyse von isomeren und isobaren Verbindungen zu verbessern. Eine solide Integration der Ionenmobilitätsmessung mit der tandem-massenspektrometrischen Datenerfassung und Datenanalyse muss bereitgestellt werden.
5) Automatisierte Datenanalyse-Tools müssen im Angebot enthalten sein, die es ermöglichen, Batch-Prozesse für Direktinfusionsexperimente und LC-MS durchzuführen, die speziell Algorithmen für Glättung, Hintergrundsubtraktion und Peak-Picking abdecken für Massenspektren sowie extrahierte Ionenchromatogramme.
6) Das Massenspektrometer muss mit dem Nanomate Triversa (Advion, USA) kompatibel sein, und die Integration automatisierter Datenerfassung erlauben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Massenspektrometers zur Anwendung in der Forschung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]