Lieferung von mobilen ThinClients und Dockingstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IT-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen ThinClients und Dockingstationen
Die Mitarbeiter der IKK Südwest haben die Möglichkeit, sowohl im Büro als auch zu Hause zu arbeiten. Um doppelte Hardware- und Lizenzkosten zu vermeiden, werden die Mitarbeiter mit mobilen ThinClients und passenden Dockingstationen (für Büro und HomeOffice) ausgestattet.
mobile ThinClients+passende USB-C Dockingstatione
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest nutzt das Betriebssystem "IGEL OS" (momentan IGEL OS 11). Die angebotene Hardware muss daher zwingend "IGEL Ready" sein. Die Geräte müssen bei der Auslieferung mit einem IGEL OS vorinstalliert sein. Zudem soll für die Nutzung im Büro ein passender Portreplikator, der IGEL Ready ist, angeboten werden.Die IGEL Ready-Kompatibilität ist entsprechend durch den Hersteller/Lieferanten in den Angebotsunterlagen zu belegen. Die im Leistungskatalog genannten technischen Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Die Ausstattungsmerkmale sowie die angebotenen Gerätespezifikationen und technischen Leistungsmerkmale gelten als garantiert, dementsprechend werden Angebote, welche den Mindestanforderungen nicht entsprechen, ausgeschlossen.Für die angebotenen Geräte sind jeweils Originaldatenblätter des Herstellers sowie entsprechendes Prospektmaterial in deutscher (alternativ in englischer) Sprache vorzulegen.Alle Gebühren, Abgaben und sonstige Kosten, die anfallen oder die vom Hersteller/Lieferanten an Dritte zu zahlen sind, müssen im Angebotspreis zur Hardware enthalten sein.Der Bieter muss sicherstellen, dass im Jahr 2022 bereits 660 Geräte geliefert werden.
Portreplikatore für mobile ThinClients
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK Südwest nutzt das Betriebssystem "IGEL OS" (momentan IGEL OS 11). Die angebotene Hardware muss daher kompatibel Linux und speziell mit IGEL OS11 sein. Die Kompatibilität ist über Kundenreferenzen oder entsprechende Teststellungen nachzuweisen.Die im Leistungskatalog genannten technischen Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Die Ausstattungsmerkmale sowie die angebotenen Gerätespezifikationen und technischen Leistungsmerkmale gelten als garantiert, dementsprechend werden Angebote, welche den Mindestanforderungen nicht entsprechen, ausgeschlossen. Für die angebotenen Geräte sind jeweils Originaldatenblätter des Herstellers sowie entsprechendes Prospektmaterial in deutscher (alternativ in englischer) Sprache vorzulegen.Alle Gebühren, Abgaben und sonstige Kosten, die anfallen oder die vom Hersteller/Lieferanten an Dritte zu zahlen sind, müssen im Angebotspreis zur Hardware enthalten sein.Der Bieter muss sicherstellen, dass im Jahr 2022 bereits 660 Geräte geliefert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
mobile ThinClients+passende USB-C Dockingstatione
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Portreplikatore für mobile ThinClients
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.