DigitalPakt Schule - Zentrale Schulserverlösung Referenznummer der Bekanntmachung: L22-0210-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbad Heiligenstadt
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-eic.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule - Zentrale Schulserverlösung
Zentrale Serverlösung für die Schulen des Landkreises Eichsfeld
diverse Schulstandorte des Landkreises Eichsfeld
Zentrale Serverlösung für 38 Schulen des Landkreises Eichsfeld im Rahmen des Zuwendungsprogrammes DigitalPakt Schule 2019 bis 2024: Lieferung von Server- und Firewall-Technik sowie Dienstleistungen zur Bereitstellung einer zentralen und mandatenfähigen Schulnetz-Lösung, Installation der Open-Source-Software Linuxmuster Version 7 auf der geforderten Server-Technik nach Auftraggeber-Vorgaben am Standort den zentralen Rechenzentrums, Migrationsleistungen und Support für zwölf Monate u. a.
Zu II. 2.7):
Auftragsbeginn: schnellstmöglich, spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung;
Auftragsende: schnellstmöglich, spätestens sechs Monate nach Auftragserteilung und Supportleistungen für 12 Monate ab Abnahme der Leistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Vorlage des Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
(2) Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträger (auf gesondertes Verlangen)
(1) Vorlage des Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
(2) Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf gesondertes Verlangen)
(3) Unternehmensvorstellung: Rechtsform, Dauer des Bestehens, Leistungsspektrum, Geschäftsfelder, Kerngeschäft, Organisationsform mit Angabe von Hauptsitz, Niederlassungen, Konzernverbund, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz- oder Bilanzsumme (auf gesondertes Verlangen)
(4) Nachweis der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (auf gesondertes Verlangen)
(1) Vorlage des Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
(2) Der Bieter hat mindestens drei im Wert und Umfang vergleichbare Projekte als Referenz nachzuweisen. Diese müssen einen ähnlichen Charakter (zentrale Bereitstellung der Schulnetz-Software) und eine Dimension (mindestens 80.000 Euro netto Wertumfang) aufweisen. Zudem muss dabei die Schulnetz-Software Linuxmuster vom Bieter implementiert worden sein. Dafür sind die Referenzprojekte mit Projektkurzbeschreibung und namentlich benannten Ansprechpartner samt Telefondaten im Bereich der Errichtung dem Angebot beizufügen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre abgeschlossen sein.
(3) Nachweis des Bieters, dass sein Unternehmen in Bezug auf die zum Einsatz kommende Servertechnik mindestens einen entsprechenden Partnerstatus hat. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
(4) Nachweis oder Eigenerklärung des Bieters, dass er die Berechtigung des Herstellers hat, die Installation der Servertechnik durchzuführen (Herstellerautorisierung ist beizufügen oder anderweitig geeignet nachzuweisen).
(5) Nachweis oder Eigenerklärung des Bieters, dass es sich bei der angebotenen Servertechnik um keine Graumarktware, wiederverwertete oder aufbereitete Produkte (Refurbished, Remarketing, Renew etc.) oder vergleichbares handelt.
(6) Der Bieter muss mindestens vier Techniker namentlich mit Nachweis der Firmenzugehörigkeit benennen, die vom Hersteller der Schulservertechnik zertifiziert wurden. Für die genannten Mitarbeiter sind das Zertifikat (oder Schulungsnachweis) und ein Beschäftigungsnachweis beizufügen.
(7) Nachweis des Bieters, dass sein Unternehmen in Bezug auf die zum Einsatz kommende Firewall-Technik mindestens einen mittleren Partnerstatus oder besser den höchsten Partnerstatus hat. Ein entsprechendes Zertifikat ist dem Angebot beizufügen.
(8) Nachweis oder Eigenerklärung des Bieters, dass er die Berechtigung des Herstellers hat, die Installation der Firewall-Technik durchzuführen (Herstellerautorisierung ist beizufügen oder anderweitig geeignet nachzuweisen)
(9) Nachweis oder Eigenerklärung des Bieters, dass es sich bei der angebotenen Firewall- Technik um keine Graumarktware, wiederverwertete oder aufbereitete Produkte (Refurbished, Remarketing, Renew etc.) oder vergleichbares handelt.
(10)Der Bieter muss mindestens ein Techniker namentlich mit Nachweis der Firmenzugehörigkeit benennen, die vom Hersteller der Firewalltechnik zertifiziert wurden. Für die genannten Mitarbeiter sind das Zertifikat (oder Schulungsnachweis) und ein Beschäftigungsnachweis beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.