Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 002
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen zur Zentralen Leitstelle Gera.
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen für Fernalarme aus Brandmeldeanlagen zur Zentralen Leitstelle Gera. Die Konzession wird vergeben für den gesamten Versorgungsbereich der Zentralen Leitstelle Gera mit derzeit 396 Brandmeldeanlagen.
Die Konzession wird mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) abgeschlossen. Die Konzession kann optional 6 mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden, so dass sich eine maximal mögliche Laufzeit der Konzession von 10 Jahren (120 Monaten) ergibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Mindestanforderungen:
a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden,
c) Unternehmensprofil des Bewerbers,
d) Die Einreichung des Formblatts „Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit“ wird erst nach ausdrücklicher Aufforderung des Bieters hierzu erforderlich,
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Mindestanforderungen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht.
b) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. der § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht die Konzessionsgeberin folgende Unterlagen als geeignet an:
Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie:
(i) Entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;
(ii) Oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig);
d) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen je Sachschaden ohne Deckelung der Schadensanzahl in Höhe von mindestens 10 Mill. Euro (soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Die Konzessionsgeberin kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.)
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Mindestanforderungen:
a) Vorlage einer Referenzliste mit mindestens 400 angeschlossenen Teilnehmern; Mindestanzahl der Referenzprojekte: 3. (Bezeichnung des jeweiligen Konzessionsgebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners mit den dazugehörigen Kontaktdaten),
b) Vorhaltung einer Mindestanzahl von 5 qualifizierten Servicetechnikern im Umkreis von zwei Fahrstunden.
c) Vorhaltung von zwei georedundanten Clearing- und Alarmempfangsstellen.
d) Vorlage eines zeitlich verbindlich untersetzten, nach einem Jahr vollständig abgeschlossenen Realisierungskonzeptes.
e) Vorlage Zertifizierung der Alarmempfangsstellen nach EN 50518 und VdS 3138
f) Bereitstellung der technischen Schnittstelle zur Anbindung der Alarmempfangsanlage an das Einsatzleitsystem Cobra der Fa. ISE GmbH Aachen in der aktuellsten Version.
g) Einrichtung einer Notbedieneinheit der Alarm-Empfangsstelle in der Zentralen Leitstelle.
h) Angabe des Ortes der Ersatzteilbevorratung. Mindestanforderung ist Europa.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Konzessionsgeberin behält sich vor, Sicherheiten für die Vertragserfüllung zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung nachzufordern.
b) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
c) Die Konzessionsgeberin behält sich das Recht vor, die Konzession auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV).
d) Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagsentscheidung den Bieter der engeren Wahl auffordern, die Verpflichtungserklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz zur Tariftreue Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 ThürVgG) und Verpflichtung nach § 12, 15, 17, 18 ThürVgG abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind vorab einsehbar unter https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de.
e) Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Verpflichtungserklärungen gleichermaßen von den Nachunternehmen abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind vorab einsehbar unter https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de.
Verweigert der Bieter die Abgabe der Verpflichtungserklärungen, wird das Angebot gem. § 12a Abs. 2 ThürVgG von der Wertung ausgeschlossen.
f) Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern, einer Eignungsleihe oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bei Eignungsleihe oder Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise gem. Abschnitt III der Konzessionsbekanntmachung abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de