Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2022-0033
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstbauarbeiten
Gerüstbauarbeiten
Weimar
Die Sophien- und Hufeland Klinikum gGmbH plant den Neubau
einer Tagesklinik.
Das geplante Gebäude wird auf Flurstück 100/4, Flur 52,
Gemarkung Weimar der Gemeinde Weimar innerhalb des
vorgegebenen Baufensters errichtet.
Die größte Gebäudeausdehnung beträgt in der Länge 76,80m
in der Tiefe 27,70m. Das Gebäude wird 3-geschoßig
(Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss) ausgeführt. Das
Gebäude bildet zwei Brandabschnitte. Die fußläufige
Erschließung des Untergeschosses erfolgt von der Henry-van
de-Velde-Straße. Die fußläufige Erschließung des
Erdgeschosses und die Zufahrt zu den PKW-Stellplätzen erfolgt
über den bisherigen Personalparkplatz des Sophien- und
Hufelandklinikums auf dem gleichen Grundstück. Ebenerdige
Ausgänge aus der Gerontopsychiatrischen Tagesklinik und dem
Haupttreppenraum im Untergeschoss sowie der Tagesklinik im
Erdgeschoss dienen als Zugänge zu den Teilbereichen des
Patientengartens.
Im Untergeschoss befindet sich eine Gerontopsychiatrische
Tagesklinik mit Therapieplätzen sowie interdisziplinäre
Therapiebereiche und Technikräume. Im Erdgeschoss befinden
sich zwei Psychiatrische Tageskliniken mit Therapieplätzen
sowie interdisziplinäre Ergotherapiebereiche. Im Obergeschoss
befindet sich eine Institutsambulanz sowie der Chefarztbereich
und interdisziplinäre Ergotherapiebereiche.
Das Flachdach des Gebäudes wird teilweise als Dachterrasse
genutzt. Gemäß Festlegung des Bebauungsplanes werden
mindestens 30% der Dachfläche extensiv begrünt und durch
Dachaufbauten (Haupttreppenraum) gegliedert.
Entsprechend ThürBO §2 ist das Gebäude der Gebäudeklasse
3 zuzuordnen. Die vorgesehene Nutzung bedingt eine
Einordnung des Gebäudes als Sonderbau gemäß ThürBO §2
(4) Ziffer 12. Sonderbauvorschriften sind für das
geplante Objekt nicht anzusetzen.
Die Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie, der DIN 18040-1,
sowie die zum Zeitpunkt der Errichtung anerkannten Regeln der
Technik, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des
baulichen und vorbeugenden Brandschutzes werden
berücksichtigt.
Das Gebäude wird als Skelettbau mit Stahlbetonstützen,
tragenden Wandscheiben und Stahlbetondecken sowie einem
Wärmedämmverbundsystem errichtet. Die Gründung erfolgt als
Plattengründung. Stahlbetonkerne (Treppenräume,
Aufzugsschacht) dienen der Aussteifung des Gebäudes. Die
inneren Wände werden im Leichtbau errichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland