Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Am Hartwege 2,
99425 Weimar
VE (Vergabeeinheit)/ Los 511 Freianlagen Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten:
- Fällen von Bäumen ca. 5 St.
- Rodung von Strauchflächen ca. 530 m²
- Abbruch und Entsorgung von Asphaltbelägen ca. 850 m²
- Abbruch und Entsorgung von Pflaster und Plattenbelägen Beton ca. 1500 m²
- Leitungsbau Schmutzwasser/ Regenwasser KG 2000 ca. 1.304 m
- Revisionsschächte DN 600 bis 1000 liefern und einbauen ca. 32 St.
- Betonborde liefern und einbauen ca. 1.620 lfm
- Asphaltbeläge herstellen (Oberfläche im Grinding-Verfahren geschliffen) ca. 2.130 m²
- Betonpflaster liefern und einbauen ca. 410 m²
- Plattenbeläge aus Beton liefern und einbauen ca. 1.170 m²
- wassergebundene Wegedecken liefern und einbauen ca. 300 m²
- Schotterrasen liefern und einbauen ca. 220 m²
- Blockstufen liefern und einbauen ca. 144 lfm
- Handläufe aus Stahl liefern und einbauen ca. 73 lfm
- Sitzmauerelemente aus Werkbeton liefern und einbauen ca. 157 lfm
- Mauerwinkel aus Werkbeton liefern und einbauen ca. 40 lfm
- Fahrradbügel liefern und einbauen ca. 93 St.
- Abfallbehälter liefern und einbauen ca. 10 St.
- Schaukelrondell liefern und einbauen 1 St.
- Tischtennisplatte liefern und einbauen 1 St.
- Mastleuchten liefern und einbauen 13 St.
- Wiesen und Rasenflächen anlegen ca. 9.000 m²
- Strauchflächen anlegen ca. 600 m²
- Staudenflächen anlegen ca. 20 m²
- Bäume liefern und pflanzen 65 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Herstellung Freianlagen
Ort: Schloßvippach
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]