Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0257SA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0257SA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34928410 Leitpfosten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen

6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,60m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Straßenmeistereien im Saarland Saarland Straßenmeisterei Völklingen

Hirschbachstraße 5

66280 Sulzbach

Straßenmeisterei Merzig

In der Bruchwies 2b

66663 Merzig

Straßenmeisterei St. Wendel

August-Balthasar-Straße 3

66606 St. Wendel

Straßenmeisterei Rohrbach

Obere Kaiserstraße 285

66386 St. Ingbert-Rohrbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Liefervertrag Leitpfosten für Außenstellen

6000 St. Leitpfosten 1,05m; 50 St. Kunstst.-Kurvenleittafel VZ 605-10; 50 St. Kunstst. Kurvenleittafel VZ605-20: 300 St. Kunstst.-Winkel- Kurvenleittafel; 400 St. Kunstst.-Tragpfosten 1,60m; 400 St. Recycl-Sockel für Tragpf. ; 500 St. Aufsatzleitpfosten; 2.500 St. Leitpfostenbodenanteil; 7.500 St. Verbindungskeile

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-518280
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6EDW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2022