WKE BV Reha VE600 Tischlerarbeiten (feste Möbel) Referenznummer der Bekanntmachung: 445.07-600-festeMöbel
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkliniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Reha VE600 Tischlerarbeiten (feste Möbel)
Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
- ca. 1 Stück Restaurant-Anbauwand in Holz einschl. Vitrinenmöbel
- ca. 3 Stück Empfangstresen-Computerarbeitsplätze in Holz
- ca. 2 Stück Anbau-Garderobenschränke mit Spinden in Holz
- ca. 2 Stück Wandverkleidungen in Holz für SPA-Saunabereich
- ca. 8 Stück Raumteiler in Holz
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
- ca. 1 Stück Restaurant-Anbauwand in Holz einschl. Vitrinenmöbel
- ca. 3 Stück Empfangstresen-Computerarbeitsplätze in Holz
- ca. 2 Stück Anbau-Garderobenschränke mit Spinden in Holz
- ca. 2 Stück Wandverkleidungen in Holz für SPA-Saunabereich
- ca. 8 Stück Raumteiler in Holz
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Alle geeigneten Teilnehmer werden zur Abgabe eines Erstangebotes auf Basis eines Leistungsverzeichnisses aufgefordert.
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Verhandlungen werden ausschließlich mit den drei Bietern geführt, die in preislicher Hinsicht ein wertbares Erstangebot an erster bis dritter Rangstelle eingereicht haben.
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Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abgewickelt werden, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Vorstehende Reduzierung der zu verhandelnden Angebote auf maximal drei ist Ausfluss dessen.
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Betreffend II.2.5) Zuschlagskriterium:
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Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
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betreffend II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
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Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich lediglich um den voraussichtlichen Realisierungszeitraum. Die Ausführungsfristen sind geregelt in Ziffer 1 der besonderern Vertragsbedingungen (Formblatt 214) und sind maßgeblich vom Abruf der Leistung abhängig.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 1 VOB/A über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
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Nachweis eines vergleichbaren Umsatzes gemäß § 6a EU Ziffer 2 Buchstabe c) VOB/A-EU durch Erklärung über den Gesamtumsatz
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Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
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Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit
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Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
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bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
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bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers über die Einhaltung der Tariftreue undEntgeltgleicheit
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Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU VOB/A
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Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern etc. einschließlich Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft i.S.d. § 128 GWB
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Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe a) VOB/A, dass vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt wurden, durch Angabe über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
Hinweis:
Abweichend von Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen (Formblatt 212 EU) haben auch präqualifizierte Unternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Referenzen vorzulegen. Ein Verweis auf die im PQ-System hinterlegten Referenzen ist nicht ausreichend. Die Vorlage geeigneter Referenzen ist somit von jedem Bieter vorzunehmen und zwar unabhängig davon, ob ein Bieter PQ-qualifiziert ist.
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Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe b) VOB/A, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zurVerfügung stehen, durch Angabe zu Arbeitskräften
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I.Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen jeweils spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
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Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur EInreichung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.
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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx