Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B028/2022 Z 2.41
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 140-399532)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fianzen.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://tlf.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die arbeitstägliche Abholung und Versendung der Ausgangspost des Finanzamtes Gera sowie die Abholung von Briefeingangspost aus dem Postfach und deren Übergabe an den Empfänger. Das Finanzamt Gera kommuniziert mit den Steuerpflichtigen und seinen Bediensteten weitestgehend per Briefwechsel. Es versendet und empfängt daher arbeitstäglich Briefe in erheblichem Umfang. Briefe werden per einfachem Brief, per Einschreiben oder mittels förmlicher Postzustellung versendet.
Bei besonderen nicht im Einzelnen vorhersehbaren Anlässen kann es zu einer geballten Versendung von Schreiben in hoher Stückzahl kommen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung bedienen muss.
Briefsendungen, die das Finanzamt Gera erhält und versendet, enthalten besonders sensible Daten und lösen teilweise verbindliche Fristen für ihre Empfänger aus. Die Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Auftragnehmer und eine qualitativ hochwertige Erbringung der Leistungen ist für den Auftraggeber daher besonders wichtig.
Der geschätzte Gesamtwert beträgt insgesamt 365.571,03 EUR. Der maximale Gesamtwert ergibt sich aus Abschnitt II.1.5 dieses Formulars.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen