Einführung einer DMS-Software an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2021-153
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer DMS-Software an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Gegenstand der von der Auftragnehmer:in zu erbringenden Leistungen ist im Wesentlichen die Lieferung und Einführung einer Dokumentenmanagement-System-Software (DMS-Software).
07743 Jena
Gegenstand der von der Auftragnehmer:in zu erbringenden Leistungen ist im Wesentlichen die Lieferung und Einführung einer Dokumentenmanagement-System-Software (DMS-Software).
Dabei sollen vier Pilotbereiche als Teil eines Gesamtsystems auf der Grundlage eines Werkvertrages (im Rahmen eines EVB-IT Systemvertrages) mit anschließendem Support von der Auftragnehmer:in zur Verfügung gestellt und abnahmefähig eingeführt werden.
Es handelt sich um folgende vier Pilotbereiche:
- Abbildung einer Drittmittelprojektakte
- Abbildung einer digitalen Studierendenakte
- Abbildung der Prozesse zur Beantragung und zur Abrechnung von Dienstreisen
- Abbildung der Prozesse zur Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen
Zudem hat die Auftraggeberin die Möglichkeit, weitere Funktionalitäten/Dienstleistungen bei der Auftragnehmerin auf Basis eines Rahmenvertrages abzurufen.
Die weiteren Einzelheiten des Auftragsgegenstandes ergeben sich aus dem Vertrag samt Anlagen, hier insbesondere aus den leistungsbeschreibenden Dokumenten. Diese Dokumente werden den Interessenten im Entwurfsstadium im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs als „Anlagenkonvolut 2“ zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung einer DMS-Software an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zur Auswahl gem. Ziffer II.2.9): Für die Angaben in den Teilnahmeanträgen in dem Formblatt "Erklärungen und Nachweise zur Eignung" können die Bewerber insgesamt 60 Punkte erreichen.
1. Maximal 20 Punkte können die Bewerber erreichen für die Angaben zu III.1.2/3 (Angaben zu Mitarbeitenden gemäß dortiger Definition und Vorgaben): pro Mitarbeitende im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Punkt, maximal jedoch 20 Punkte.
2. Maximal 20 Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/1 (Angaben zur vergleichbaren Unternehmensreferenzen gemäß dortiger Definition und Vorgaben): Wird mindestens jeweils eine erfolgreiche Produktivsetzung der drei genannten Funktionalitäten (Einführung einer Aktenlösung, Abbildung von Workflows, Anbindung eines ERP-Systems oder HIS-In-One) im Rahmen einer oder mehrerer Unternehmensreferenzen nachgewiesen, die die Mindestanforderungen erfüllen, so wird je ein Punkt pro Nachweis einer weiteren erfolgreichen Produktivsetzung einer der drei genannten Funktionalitäten vergeben, gedeckelt auf maximal 20 Punkte insgesamt.
3. Maximal 20 Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/2 (Angaben zur vergleichbaren persönlichen Referenzen für das Profil "Projektleiter:in" gemäß dortiger Definition und Vorgaben): Wird mindestens jeweils eine erfolgreiche Produktivsetzung der drei genannten Funktionalitäten im Rahmen eines oder mehrerer persönlicher Referenzprojekte des benannten Mitarbeiters nachgewiesen, die die Mindestanforderungen erfüllen, so wird je ein Punkt vergeben für jede weiter erfolgreiche Einführung einer der genannten oder weiterer Funktionalitäten über die Mindestanforderungen hinaus, gedeckelt auf maximal 20 Punkte insgesamt.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ergeben sich aus §§ 160 ff. GWB. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach sind Interessenten/Bewerber und Bieter gehalten, vermeintliche/behauptete Vergabeverstöße schnell gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, weil sie die behaupteten Verstöße sonst ggf. nicht mehr geltend machen können. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.