WLAN Access Points Referenznummer der Bekanntmachung: V4_2022_WLAN Access Points
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN Access Points
Die Beschaffung umfasst die Lieferung und ggf. Installationsleistungen von WLAN Access Points gemäß Leistungsbeschreibung für die beiden Standorte der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt - Ilmenau gGmbH
Arnstadt, DE
Die Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt- Ilmenau gGmbH sind ein kommunales Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung, dessen Träger der Landkreis ist. Die Kliniken verfügen über 373 Planbetten gem. § 108 SGB V an den zwei Standorten Arnstadt und Ilmenau. Die Kliniken beabsichtigen die Erneuerung der technischen Ausstattung mit WLAN Access Points mittels Abrufrahmenvertrag. Die Vergabe beinhaltet die Beschaffung Hard- und Softwarekomponenten, sowie die zugehörigen Leistungen zur Beratung, Konfiguration, Implementierung und Schulung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLAN Access Points
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: vgl. §§ 155 ff. GWB, insbes. § 160 Abs. 3 GWB: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).