Projektsteuerung für den Neubau eines Ausstellungs- und Besucherzentrums Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Keltentor Otzenhausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für den Neubau eines Ausstellungs- und Besucherzentrums Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Keltentor Otzenhausen
Für die Erschließung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald wird in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen ein sogenanntes Nationalpark-Tor als Ausstellungs- und Besucherzentrum geplant.
Ein Architektenwettbewerb hat bereits stattgefunden. Der Grundriss des Siegerentwurfes ist ein kreuzförmiger Baukörper. Die beiden nördlichen Flügel des Gebäudes sind 2-bündig und 2-geschossig und die Südflügel 1-bündig und 1-geschossig geplant. In der Mitte befindet sich ein 1,5 geschossiges Foyer. Das Gebäude umfasst ca. 1 700 qm BGF.
Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen. Der Projektsteuer soll im Wesentlichen die Leistungen, die in II.2.4) beschrieben sind, erbringen.
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr.
9 (4. Auflage) für den Neubau eines Ausstellungs- und Besucherzentrums im Bereich des Nationalparktors.
Die Standortfindung und ein Architektenwettbewerb sowie das Vergabeverfahren für die Beauftragung der Objektplanung sowie die Durchführung der Vergabeverfahren für die TGA-Planung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung sind bereits abgeschlossen. Diese Vergabeverfahren betreffen die Leistung der zu vergebenden Projektsteuerung also nicht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1-5 des o. g. AHO-Heftes. Zunächst erfolgt nur die Vergabe einschließlich Projektstufe 2. In einem nächsten Schritt werden dann voraussichtlich die Projektstufen 3 und 4 und in einem letzten Schritt die Projekstufe 5 beauftragt. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung ab Projektstufe 3 besteht nicht.
Neben dem Leistungsbestandteil der Projektsteuerung umfasst der Auftrag zwei weitere Leistungsbestandteile:
- Vergabeverfahren/-management der Bauleistungen
- Fördermittelmanagement.
Die Vergabe dieser Besonderen Leistungen erfolgt kongruent zur stufenweisen Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen.
Die Leistungsbilder sind als Anlage in den Vergabeunterlagen enthalten.
Der entsprechende derzeit gültige Schwellenwert in Höhe von 5,548 Mio. Euro netto ist überschritten, so dass alle Vergabeverfahren europaweit unter Beachtung der 80/20-Regelung durchgeführt werden müssen.
Der geschätzte Gesamtwert (einschl. Planungskosten) beträgt ca. 6,5 Mio. EUR (netto). Geplanter Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung, voraussichtlich Mitte Februar 2020.
Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen, nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.
Ein erhöhter Aufwand in der Projektsteuerung ergibt sich daraus, dass die Abstimmungsprozesse jeweils unter Einbeziehung aller im Zweckverband zusammengeschlossenen Institutionen und der Vertreter des länderübergreifenden Nationalparks erfolgen muss.
Ein Vertragsmuster ist beigefügt.
siehe II.2.4) stufenweise Beauftragung
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.tribast.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene FB werden ausgeschlossen. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdr. zugelassen wird (z.B Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/images-cms/ Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch. Die zum Download bereitgest. Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragenbeantwortungen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich über subreport zu stellen;
4) Im Zeitraum vom 23.12.2019 bis einschließlich 05.01.2020 werden keine Rückfragen beantwortet. Daher wurde die Frist nach IV.2.2) entsprechend verlängert.
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.