Projekt TraSaar - Unterstützung TP5 Referenznummer der Bekanntmachung: TraSaar 2022-040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trasaar.saarland
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt TraSaar - Unterstützung TP5
Projekt TraSaar - Unterstützung Teilprojekt 5 - Batterietechnik und-recycling 2022-040
Projekt TraSaar - Unterstützung TP 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der saarländischen Automobilindustrie steht, basierend auf dem technologischen Umstieg rund um den Verbrennungsmotor hin zu alternativen Antriebstechnologien, ein tiefgreifender Wandel bevor. Davon werden insb. kleinere und mittlere Unternehmen betroffen sein. Um die regionale Wertschöpfung zu stärken und Beschäftigung langfristig in der Region zu sichern, sind u.a. neue Strategien, Methoden und Lösungen notwendig, um einen möglichst effizienten und langfristigen Übergang von alten Produktfamilien hin zu neuen Produktfamilien in den regional bestehenden Produktionsumgebungen zu ermöglichen.
Dazu müssen strategische Investitionen im Bereich der Batterieherstellung und deren Recycling als ein möglicher Transformationspfad der Unternehmen der Großregion angesehen werden. Damit einhergehend sollen die Unternehmen im Wettbewerb langfristig gestärkt werden und neue Geschäftsfelder eröffnet werden.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Team des Teilprojektes 5, angesiedelt bei der autoregion e.V., ist dringend erforderlich.
Projekt TraSaar - Unterstützung TP5 -Arbeitspakete
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen des Projektes Unterstützung des technischen Arbeitskreises “Batterieherstellung und -recycling (TP5)” im Projektvorhaben “TraSaar” zwischen GeTS und dem Anbieter sollen durch die Arbeit im technischen Arbeitskreis eine Transformationsstrategie für das Saarland im Bereich der Batterieherstellung und deren Recycling entwickelt und passende Umsetzungsschritte konzipiert werden. Daher sollen im gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Teilnahme in dem technischen Arbeitskreis “Batterieherstellung und -recycling (TP5)” verschiedene Teilziele erreicht und dokumentiert werden.
die Auflistung der 6 Arbeitspakete steuert das Aufgabenfeld dieser Unterstützung. Das Projekt ist terminiert bis zum 30.06.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter muss folgende Eignungsvoraussetzungen erfüllen:
• Der Anbieter muss mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich Batterietechnologie und Batterierecycling nachweisen können.
• Der Anbieter muss Kenntnisse der regionalen saarländischen Wirtschaftsstrukturen im Bereich Batterietechnologie und Batterierecycling nacheiwiesen.
• Der Anbieter muss in der Lage sein, alle Unterlagen und Ergebnisse in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen und Workshops und Veranstaltungen in deutscher Sprache durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Projekt TraSaar ist limitiert bis zum 30.06.2025. Die umfangreiche Personalisierung des wissenschaftlichen Projektteams hat bereits eine Verzögerung von 5 Monaten verursacht, wodurch eine verkürzte Ausschreibungszeit erforderlich ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.