Stadt Bad Frankenhausen, Der Schiefe Turm, Objektplanung HOAI § 34 Leistungsphasen 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: DST-OPL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Frankenhausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 06567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bad-frankenhausen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2673003/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bad Frankenhausen, Der Schiefe Turm, Objektplanung HOAI § 34 Leistungsphasen 6-9

Referenznummer der Bekanntmachung: DST-OPL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stadt Bad Frankenhausen, Der Schiefe Turm, Erhaltung und touristische Vermarktung, Objektplanung HOAI § 34 Leistungsphasen 6-9

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 303 300.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Hauptort der Ausführung:

Bad Frankenhausen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung HOAI § 34 für „Der Schiefe Turm“ in Bad Frankenhausen für dessen Erhaltung und touristische Vermarktung, Leistungsphasen 6-9, Honorarzone IV (vier), Auftragswert ca. 338.300 EUR. 
Die bauliche Umsetzung erfolgt bis 30.09.2024. 
Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen und Honorarzone siehe „Antragsbogen Honorarblatt“.
Für die Erstellung der Objektplanung bis einschließlich Leistungsphase 5 ist im Ergebnis eines Architektenwettbewerbs bereits ein Architekturbüro beauftragt.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung für die weiteren Fachplanungen.
Die Oberkirche (auch Kirche Unserer Lieben Frauen am Berge oder auch Bergkirche) ist eine evangelische Kirche in Bad Frankenhausen im thüringischen Kyffhäuserkreis. Ihr 56 m hoher, schiefer Turm, hat mit 4,6 m (Stand 2013) den größten Überhang aller deutschen Türme, verursacht durch Gips- und Salzauslaugungen im tieferliegenden Erdreich. Der Schiefe Turm® ist touristisches Highlight im gesamten Kyffhäusergebiet und weit darüber hinaus. Der Schiefen Turm soll touristisch ausgebaut werden, vom Land mit 10,5 Millionen Euro gefördert. Dafür wird ein neues Besucherzentrum mit Kasse und Veranstaltungssaal geplant und soll in das bestehende Kirchenschiff integriert werden. Zusätzlich soll ein neuer Parkplatz gebaut werden. Von einer Plattform soll der Blick in das Innere des Turms ermöglicht und die Schiefstellung des Turms erfassbar werden. Im Bereich von Schallluken sind Austritte vorgesehen, um den Besuchern das „Kippen“ des Turms und eine schöne Aussicht auf die Stadt Bad Frankenhausen zu ermöglichen. Das Projektes gliedert sich in 4 Bauteile mit folgenden Baumaßnahmen: 
1 Bestandsmauern und Mauerkrone: Stabilisierung/Sanierung der Bestandsmauern der Oberkirche;
2 Kirchenschiff: Errichtung einer baulichen Struktur innerhalb der historischen Kubatur der Kirche, mit Errichtung eines neuen Daches;
3 Besucherzentrum: Besucherzentrum und Veranstaltungsraumes mit Infobereich, Kasse, Garderobe, Besuchertoiletten, Künstlergarderobe, Technikräume für Lüftung und Medienversorgung, Lift und Stuhllager;
4 Turm: Treppenanlage, im Bereich der Schallluken Austritte Besucher.
Das äußere Umfeld und die Erscheinung der Oberkirche wird inszeniert und gilt ebenfalls als Ausstellungsobjekt. Das Kirchenumfeld soll in Verlängerung zum Kurpark zu einem kleinen städtischen Park werden mit großer Freitreppe, Bänken entlang der Fassaden, Treppe am alten Portal, Wasserspiel im Eingangsbereich u.a. 
Das Konzept für die unter Denkmalschutz stehende Anlage sieht eine behutsame Ergänzung bei weitgehendstem Erhalt der bestehenden Substanz vor. Die Denkmalpflegerische Zielsetzung wurde von dem TLDA erarbeitet, Vertreter der Denkmalbehörde waren bereits im vorangegangenen Architektenwettbewerb integriert.
Das Bauvorhaben unterliegt der Versammlungsstättenverordnung.
Die Herstellung der Barrierefreiheit soll weitestgehend angestrebt werden, z.B für das Besucherzentrum, Behindertentoilette durch den Einbau eines Aufzugs, der bis in das 2. Obergeschoss führt.
Für die Technische Ausrüstung erfolgen die Anschlüsse für Abwasser, Trinkwasser und Strom an die vorhandenen Netze in der Oberkirchgasse. 
Für die Technische Ausstattung erfolgen jeweils separate Planungen für Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro, Aufzug sowie Beleuchtung. Die Wärmeerzeugung soll überwiegend durch den Einsatz regenerativer Energien erfolgen. Die Beheizung der Räume erfolgt über Fußbodenheizung. Lufttechnische Anlagen sind nur für die maschinelle Be‐ und Entlüftung der WC‐Räume vorgesehen. Für das Gebäude ist eine Brandmeldeanlage, eine Einbruchmeldeanlage vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung - Personal / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 30/09/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Abhängigkeit der Finanzierung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1)

Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.

2)

Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:

Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.

3)

Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.

4)

Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).

5)

Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:

– gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder

– gem. §21 Abs.1 AEntG oder

– gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).

6)

Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

1)

Erklärung zum Verpflichtungsgesetz:
Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
2)

Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.

3)

Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:

Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.

4)

Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:

Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.

5)

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:

Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

6)

Spezifischer Jahresumsatz:

Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ergänzend zu:

5)

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von

3.000.000 EUR,

für sonstige Schäden von

1.500.000 EUR

bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.

Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

6)

Spezifischer Jahresumsatz:

Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben.

Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von

300.000 EUR/ brutto

gefordert - Mindestforderung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1)

Geeignete Referenzen:

Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.

An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

2)

Eignungsleihe:

Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.

3)

Unterauftragsvergabe:

Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.

Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.

4)

Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:

Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ergänzend zu 1):

Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen.

A) bis C) müssen durch jedes Referenzobjekt erfüllt werden:

A) Fachgebiet für alle Referenzobjekte: Objektplanung HOAI § 34

B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.12

C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung

D) bis I) können durch jeweils verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden:

D) Planung an einem Sanierungsobjekt: mind. 1 Referenz

E) Planung an einem Objekt mit Denkmalschutz: mind. 1 Referenz

F) Zuarbeit zu Verwendungsnachweis für Fördermittelgeber: mind. 1 Referenz

G) Vollständig Erbrachte mind. 6 bis 8: mind. 1 Referenz

H) Honorarzone mind.: III (drei): mind. 1 Referenz

I) Baukosten DIN 276 KGR 300+400 Mio. Euro/Brutto ≥ 3.000.000: mind. 1 Referenz

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung als „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ entsprechend § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen. Geforderte Nachweise siehe Nr. III.1.1) oder III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/01/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1)

Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung;

2)

Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;

3)

Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;

4)

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen sind;

5)

Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte;

6)

Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.

7)

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.

8)

Folgende Unterlagen werden zum Download bereitgestellt: Antragsbogen, Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, Vertragsentwurf, Vorplanung.

9)

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Antragsbogen - unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, Vertragsentwurf unterzeichnet, Honorarblatt ausgefüllt, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.

10)

Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zu den Honorarbestandteilen sind im Honorarblatt vorzunehmen.

Endgültig werden 2 Verträge abgeschlossen aufgrund fördertechnischen Rahmenbedingungen (unterschiedliche Abrechnungsstellen für Bauteile: Mauersanierung über Städtebauförderung, Besucherzentrum über Thüringer Aufbaubank). In die Verträge werden die in Vergabeverfahren verhandelten Grundlagen übernommen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2022

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