Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, 2. Bauabschnitt-Gebäudeteil "E" und "C" -Ausstattung- Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2022-11-03/0053
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, 2. Bauabschnitt-Gebäudeteil "E" und "C" -Ausstattung-
Los 27 Ausstattung Schulmöbel
Staatliches Gymnasium Ernestinum Gotha Bergallee 8 99867 Gotha
Lieferung und Montage der Ausstattung-
von zwei Unterrichtsräumen für den Kunstunterricht,
von einem Unterrichtsraum für den Computerunterricht,
von fünf Unterrichtsräumen für den allgemeinen Unterricht,
von einer Schulbibliothek inclusive Teeküche,
von diversen Nebenräumen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag die Liste für die Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch von diesem vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
-Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs.2 ThürVgG
-Verpflichtung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs.2 ThürVgG)
-Verpflichtung nach § 12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und § 18 ThürVgG
- Eigenerklärung zur Anwendung der Russlandsanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022)
Nach dem Thüringer Vergabegestz ist der Bestbieter verpflichtet die o.g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch von diesem vorzulegen.
Weiterhin sind vorzulegen:
- Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Referenzen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
-Erklärung Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
-Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag die Liste für die Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch von diesem vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweise gemäß VgV § 46 (3) Punkt 1,8 sowie 11 a)
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag die Liste für die Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch von diesem vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen der letzten 3 Jahre , geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren mit hinreichend begründeter Dringlichkeit
Aufhebung vorangegangener Verfahren über Bekanntmachungsnummer 2022/S 143-409075 und 2022/S 213-610868
Landratsamt Gotha, Zentrale Vergabestelle, 18.-März-Straße, 99867 Gotha 50
nur Vertreter des Bauherren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Muster ausgewählter Modelle sind entsprechend der Vergabeunterlagen nach Aufforderung im Rahmen des Vergabeverfahrens innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BYWQL7ST4M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de