Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51 und der Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2 (im Einzelnen s. II.2.4) - Neubau Kommunikationszentrum FORUM, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR Referenznummer der Bekanntmachung: FOCUS VgV-04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §51 und der Bauphysik gem. HOAI 2021 Anlage 1.2 (im Einzelnen s. II.2.4) - Neubau Kommunikationszentrum FORUM, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FOCUS in zentraler Lage des Campusgeländes Beutenberg ca. 2 km südlich der Altstadt von Jena. Der Neubau soll die Bedingungen für die interne und externe Kommunikation deutlich verbessern, einen weiteren Innovationsbeschleuniger für die Stadt Jena schaffen und die Standortpotentiale hinsichtlich Forschung und Entwicklung sowie den Ausbau internationaler Netzwerke stärken.
Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie erforderliche Neben- und Lagerflächen, PKW-Stellplätzen und weist eine Nutzungsfläche von rund 1.300 qm aus.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung. Darüber hinaus ist geplant, die Projektsteuerung in die Vorprüfung zum Wettbewerb einzubinden.
07745 Jena
Die geplante Baumaßnahme umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen:
1. Neubau eines Kommunikationszentrums - Das Gebäude gliedert sich in einen Kommunikationsbereich mit Gastronomie und PKW-Stellplätzen. Der Kommunikationsbereich gliedert sich wiederum in Welcome Area / Lobby, Science Longe, Open Office, Co working Spaces sowie Konferenz und Seminarräumen. Der gastronomische Bereich besteht aus einer Zubereitungsküche mit andienenden Räumen wie Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräumen sowie einem Gastraum. Weiterhin soll eine Dachterrasse und in das Gebäude integrierte Stellplätze für PKWs angeordnet werden. Abhängig vom Entwurf gibt es ein Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug.
Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GEG 2020 erfolgen.
Im Ergebnis sollen architektonisch ansprechende Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb ermöglichen.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal, Institutsgebäude); 2. Art der Baumaßnahme: Neubau; 3. Größenordnungen: rd. 2.300 qm BGF; 4. Geschätzte Baukosten (Summe Kostengruppen 300 bis 400 nach DIN 276): ca. 5,37 Mio. EUR brutto.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst folgende Leistungsbereiche:
1. Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 §51, Grundleistungen Leistungsphase 1-6, sowie ausgewählte besondere Leistungen (im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier: Leistungsbild).
2. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik) gemäß HOAI 2021 Anlage 1.2: Grundleistungen Leistungsphasen 1-7, sowie ausgewählte besondere Leistungen (im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier: Leistungsbild).
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind nur Angaben/Nachweise für das Leistungsbild der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 §51 (Leistungsbereich A) zu erbringen. Die Fachplaner für den Leistungsbereich B sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe werden die Leistungsbereiche A bis B.
Das Projekt wird teilweise mit Spendengeldern der Carl-Zeiss-Stiftung finanziert. Die entsprechenden Finanzierungsbedingen sind zu beachten.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie; im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch für NU) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (sofern zutreffend auch für NU) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 08/2022; 2. Fertigstellung rohbaurelevanter Maßnahmen bis 12/2024; Realisierung bis 4. Quartal 2025; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen, ganz oder teilweise, ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphase 1-4 gemäß HOAI §51 (1.Stufe) zu beauftragen (Leistungsbereich B analog), soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung.
(3) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (auch für NU, sofern zutreffend) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (auch für NU, sofern zutreffend) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Mathes Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ming.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYW7TBQQU3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/