Kurierdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VOL2022-0067
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kurierdienstleistungen
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Belieferung der max. 750 Annahmestellen mit Materialien sowie die Belieferung mit Erstausstattungsmaterialien vor Eröffnung einer Annahmestelle, für max. drei Jahre.
Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen.
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Belieferung der Annahmestellen mit Materialien sowie die Belieferung mit Erstausstattungsmaterialien vor Eröffnung einer Annahmestelle, für max. drei Jahre.
Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen,
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 48 Vergabeverordnung (VgV) Anlage 5.1". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Angabe:
- der Umsätze in Europa (EU) gesamt,
- der Umsätze in Europa (EU) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
- des Eigenkapital als Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
-der Eigenkapitalquote,
Das Unternehmen verfügt über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit folgendem Versicherungsschutz, die im Falle des Zuschlages für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
- mindestens 3 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
- mind. 500.000 € für das Abhandenkommen von übergebenen Kuriergut und Transportschäden
- mindestens 1,0 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden
Für den Fall, dass eine solche Versicherung noch nicht besteht, erklärt der Bieter,dass er dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz in o.g. Höhe für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem hier ausgeschriebenen Projekt, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird.
Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 0,3 Mio. EUR erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall eines Angebots einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 0,3 Mio. EUR erwirtschaftet haben (Mindestanforderung an die Eignung).
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
-Beschreibung der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bieters (Referenzprojekte gem. Leitfaden, Punkt 4.3); Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mind. 3 Referenzen (es ist, Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen) in Form einer aussagekräftigen Darstellung (maximal 10 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 11); die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
I. es handelt sich um in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte, mit Punkt 2.3 des Leitfadens vergleichbare Leistungen;
II. es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Zudem:
- Kurze Darstellung des Leistungsspektrums Ihres Unternehmens (max. 4 Seiten, Schriftgröße 11, ggfls. Unternehmensportfolio etc.),
- Erstellen einer detaillierten Tourenplanung für zwei Regionen gem. Punkt 16 der Leistungsbeschreibung,
- Beschreibung der Fuhrpark-Ressourcen (max. 3 DIN A4 Seiten; Schriftgröße 11)
Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten o.g. Geschäftsjahr mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte (mind. 37 h/Woche) tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 5 festangestellte Mitarbeiter waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde. Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).
Die folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Es steht dem Bieter frei, die Unterlagen bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzule-genden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von fünf Werktagen vorzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (fünf Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden vom Bestbieter gefordert:
- Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung des AN unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, Anlage 8),
- Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle zur Einhaltung der Tariftreue/Mindestentgelte und der Entgeltgleichheit verpflichtet (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage 9),
- Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (Anlage 10),
- Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 11),
- Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 12).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Teleon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: [gelöscht]) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.