Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2023 mit dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: IMMO 2022 Strom 2023/bbs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2023 mit dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr
Stromlieferung an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers (AG) mit einem Gesamtliefervolumen von ca. 4 Mio. kWh/Jahr (gem. den Verbrauchs- und Leistungsdaten aus dem Jahr 2021).
Entnahmestellen mit Registrierender-Leistungs-Messung
Insg. 11 Entnahmestellen in:
Erfurt
Hermsdorf
Hörselberg
Sonneberg
Eisenach
Ilmenau
Sömmerda
Föritztal, Neuhaus-Schierschnitz.
Die genauen Anschriften finden sich in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung.
Die LEG Thüringen ist die Wirtschaftsförderungs- und Immobiliengesellschaft des in Deutschland gelegenen Freistaats Thüringen (siehe: www.leg-thueringen.de). Im Rahmen ihrer vielfälftigen Aufgaben betreut sie thüringenweit an mehreren Standorten eine Vielzahl von eigenen Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. Diese Gebäude sind mit Strom mit einem jährlichen Liefervolumen mit ca. 3,1 Mio. kWh zu versorgen.
Entnahmestellen im Standard-Last-Profil
Insg. 280 Entnahmestellen in:
Altenburg, Thür
Apfelstädt
Apolda
Arnstadt
Artern
Auengrund
Bad Köstritz
Buttstädt
Eisenach
Erfurt
Gehlberg
Gera
Gotha, Thür
Hermsdorf, Thür
Ilmenau, Thür
Ilmtal
Jena
Königsee-Rottenbach
Langewiesen
Magdala
Meuselbach-Schwarzmühle
Mühlhausen
Neuhaus-Schierschnitz
Nordhausen, Thür
Pößneck
Ronneburg
Rösitz
Rudolstadt
Schleiz
Schmalkalden
Schmölln, Thür
Schönbrunn
Sömmerda
Sonneberg, Thür
Stadtilm
Steinbach-Hallenberg, Thüringe
Suhl
Unterwellenborn
Waltershausen, Thür
Weimar, Thür
Wernshausen
Worbis
Wutha-Farnroda.
Die genauen Anschriften finden sich in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung.
Die LEG Thüringen ist die Wirtschaftsförderungs- und Immobiliengesellschaft des in Deutschland gelegenen Freistaats Thüringen (siehe: www.leg-thueringen.de). Im Rahmen ihrer vielfälftigen Aufgaben betreut sie thüringenweit an mehreren Standorten eine Vielzahl von eigenen Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. Diese Gebäude sind mit Strom mit einem jährlichen Liefervolumen mit ca. 0,9 Mio. kWh zu versorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2023 mit dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Eine Angebotsabgabe ist nur für alle Lose zugelassen; es müssen alle Lose angeboten werden.
2.) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben.
3.) Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter erfolgt eine Indizierung der angebotenen Strompreise bis zum Zeitpunkt kurz vor der Zuschlagserteilung. Die Angebotspreise werden an die Entwicklung auf dem Terminmarkt an der Leipziger Strombörse EEX gekoppelt, d.h., sie werden preisindiziert.
4.) Die Vergabestelle weist gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG darauf hin, dass der Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (siehe Pkt. D der Angebotsaufforderung) zu dieser Angebotsaufforderung aufgeführten Verpflichtungserklärungen nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen vorlegen muss und dass, bei nicht fristgerec...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf die Vorschriften der §§ 160ff GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.