Brennstoffzellenbusse Referenznummer der Bekanntmachung: SWG-H2BZ-Busse 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brennstoffzellenbusse
Lieferung von drei (3) Standard-Niederflurlinienbussen mit H2-Brennstoffzellenantrieb und Lieferung eines mobilen Werkstattladegerätes.
Stadtwirtschaft Weimar GmbH Industriestrasse 14 99427 Weimar
Entwicklung, Fertigung, Lieferung und Inbetriebnahme von drei (3) Standard-Niederflurlinienbussen mit H2-Brennstoffzellenantrieb einschließlich Schulungen für das Personal der Stadtwirtschaft Weimar GmbH sowie weiterer Lieferumfänge gemäß Leistungsbeschreibung. Lieferung eines mobilen Werkstattladegeräts.
1. Optional anzubietender Service- bzw. Wartungsvertrag (Ziffer 14 des Lastenhefts und Anlage 12)
2. Optional anzubietende Garantien (Ziffer 17 des Lastenhefts und Anlagen 2, 3, 4, 6, 7).
2021 BUS 0006
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Liefervertrag zur Beschaffung von Brennstoffzellenbussen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Anga-
ben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sau-
berer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=3#cvd12=3#cvd13=3#
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4J65WV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.