Vergabe von Leistungen für die Versorgung von psychisch kranken Versicherten Referenznummer der Bekanntmachung: IKK_Südwest-2022-0046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-suedwest.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen für die Versorgung von psychisch kranken Versicherten
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Versorgungsangebots, welches auf die Versorgung von Versicherten der Auftraggeberin mit psychischen Erkrankungen (F2, F3-Diagnose) unter Berücksichtigung begünstigender bzw. im wechselseitigen Zusammenhang stehender Faktoren und damit auf eine Verbesserung des Befindens der Anspruchsberechtigten fokussiert ist.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines bundesweiten Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen für Versicherte der IKK Südwest, welche unter psychischen Beeinträchtigungen leiden (F2, F3-Diagnose). Durch eine verbesserte nachstationäre Versorgung können für die betroffenen Versicherten belastende Aufenthalte in Kliniken vermieden und Ressourcen im stationären Sektor entlastet werden. Ziel ist es, eine ganzheitlich abgestimmte und optimierte Betreuung für psychisch kranke Menschen in bestehenden Versorgungssystemen sicherzustellen und durch eine kontinuierliche Behandlung im ambulanten Sektor eine Steigerung der Behandlungsqualität zu erreichen. Die Ersteinschreibung für die betroffenen Versicherten erfolgt nur während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Um zu gewährleisten, dass auch die Versicherten, die im letzten Vertragsjahr eingeschrieben werden die nötige Behandlungsdauer erhalten, verlängert sich die Laufzeit maximal zweimal um weitere 12 Monate.
Die Auftraggeberin hat das Recht für die Sicherstellung der Nachbehandlung der Versicherten den Vertrag maximal zweimal um jeweils 12 weitere Monate zu verlängern; in diesem Zeitraum finden jedoch keine neuen Ersteinschreibungen statt. Die Verlängerung hängt damit von der individuellen bedarfsgerechten Betreuung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "Eigenerklärung Eignung" eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB abzugeben.
3) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "Eigenerklärung Eignung" Angaben zu machen
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrag. Die angegebenen Jahresumsätze müssen jeweils ein Mindestvolumen von EUR 533.00,00 netto betragen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
2.) Es ist die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung Dokument 11_Erklärung_Tariftreue mit dem Angebot einzureichen.
3.) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - einzureichen
1.) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes Übersicht_Referenzen mindestens 5 Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren für Kostenträger in der Sozialversicherung erbrachte Leistungen (Umsetzung von Selektivverträgen für bedarfsgerechte Versorgung für psychisch kranke Menschen), welche nach Art, Dauer und Umfang (Anzahl geschätzter Teilnehmer) der Leistungserbringung dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung entspricht, zu benennen. Diese Referenzprojekte müssen in den letzten drei Jahren durchgeführt/umgesetzt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).