Umgestaltung Clara-Zetkin-Straße Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: VVF 399&22-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Clara-Zetkin-Straße Erfurt
Die im Jahr 1978 in der Landeshauptstadt Erfurt umgebaute vierspurige Hauptverkehrsstraße "Clara-Zetkin-Straße" soll von einem vom motorisierten Individualverkehr dominierten Straßenraum in eine zweispurige Straße mit deutlich erhöhtem Grünanteil und deutlich mehr Aufenthaltsqualität umgebaut werden.
Mit dem Projekt "Clara-Zetkin-Straße" wird das übergeordnete Ziel verfolgt, die Lebens- und Aufenthaltsqualität der direkten Anwohner und der Bewohner der Landeshauptstadt deutlich zu erhöhen und nachhaltige und dauerhafte Grünstrukturen zu etablieren. Hierbei besteht der Anspruch an eine hohe gestalterische Qualität der vorhandenen Flächen und zukünftigen Grün- und städtebaulichen Strukturen.
Clara-Zetkin-Straße in 99099 Erfurt
Vergeben wird die Generalplanung:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§47 HOAI), Lph. 1 bis 7
- Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Lph. 1 bis 7
- Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), Lph. 1 bis 7
Planungszeitraum ab IV. Quartal 2022, Abschluss IV. Quartal 2024.
Lph. 4 - 7 jeweils optional zu beauftragen.
Die unter II.2.7 angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen gem. HOAI und ist abhängig von der späteren Leistungserbringung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung Clara-Zetkin-Straße Erfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a) Die Teilnahmeanträge müssen bis zu dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(d) Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizufügen. Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene Teilnahmeanträge oder fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.3) eingereicht wurden, werden nach aktuellem Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
- Nach § 135(2) GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
- Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html