Inkassodienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwb-elstertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inkassodienstleistungen
Die GWB „Elstertal“ mbH verfügt über einen Bestand von ca. 5.000 Nutzungseinheiten (Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Gärten, Garagen etc.). Die Forderungen aus beendeten Mietverhältnissen sollen künftig durch einen Inkassodienstleister tituliert und beigetrieben werden.
Gera
a) Auftragsvolumen Die bisher titulierten Forderungen umfassen den Zeitraum von 1992 bis 2021.
Es sind ca. 2.000 Schuldner betroffen, die zu Beginn des Vertrages in mehreren Tranchen sowie später fortlaufend zur Bearbeitung übergeben werden.
Ab 2022 und in den Folgejahren kommen jeweils neue Forderungen aus beendeten Mietverhältnissen hinzu, welche zu titulieren und beizutreiben sind.
Der Vertrag soll unbefristet (mit Kündigungsmöglichkeit) abgeschlossen werden.
b) Folgende Leistungen sollen vom AN erbracht werden:
- Übernahme der kompletten Schuldnerakten vom AG (d.h. Abholung durch den AN) sowie anschließende Zusammenstellung der offenen Forderungen samt Nebenleistungen (Kosten, Zinsen etc.) und Übergabe einer diesbezüglichen Übersicht an den AG,
- vor- und außergerichtlicher Einzug von Forderungen,
- fristgerechte Titulierung der übergebenen offenen Forderungen (Mietschulden, Rechnungen / Mieterbelastungen, Betriebskostennachzahlungen etc.),
- Einleitung und Durchführung von gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren (gegebenenfalls unter Einbeziehung von Rechtsanwälten),
- möglichst zeitnahe Realisierung der übergebenen Forderungen durch Forderungseinzug im In- und Ausland,
- kontinuierliche Schuldneransprachen und Bonitätsprüfung,
- Anschriften-, Telefonnummern- und Erbenermittlung,
- Abschluss von Zahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern (Ratenzahlungen, Teilzahlungen, Gewährung von Stundungen u.Ä.),
- Einleitung und Überwachung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Beauftragung von Gerichtsvollziehern, Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen),
- Forderungen zu Insolvenzverfahren anmelden,
- Langzeitüberwachung der Forderungen,
- Ansprechpartner für die Schuldner, d.h. schriftliche und telefonische Erreichbarkeit,
- anfallende interne und externe Kosten werden beim Schuldner eingefordert,
- Informationen des AG zum Stand der übergebenen Forderungen,
- Auskunftserteilung durch den AN an den AG bei einzelfallbezogenen Anfragen,
- monatliche vorgangsbezogene Abrechnung der eingegangenen Beträge abzüglich der vereinbarten Vergütung (Erfolgsprovision),
- Berichtswesen / Reporting (d.h. mit der Monatsabrechnung Datenbereitstellung für den AG zur Buchung der realisierten Forderungen je Mietvertrag sowie Übersichten zum aktuellen Forderungsstand,)
- datenschutzkonforme Vernichtung aller übergebenen Unterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inkassodienstleistungen
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland