Unterhalts- und Glasreinigung für den Landkreis Hildburghausen (2023 bis 2027) Referenznummer der Bekanntmachung: I-30/2-03-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung für den Landkreis Hildburghausen (2023 bis 2027)
Beschaffung von Unterhalts- und Glasreinigung für verschiedene Objekte im Landkreis Hildburghausen mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren und Verlängerunsoption um ein weiteres Jahr
Jeder Bieter kann für alle Lose Angebote abgeben. Allerdings kann der Zuschlag bei den Losen 1 bis 4 Unterhaltsreinigung auf maximal nur zwei Lose erteilt werden (Zuschlagslimitierung). Die Lose 5 und 6 Glasreinigung bleiben von der Zuschlagslimitierung unberücksichtigt.
Unterhaltsreinigung Region 1
Landkreis Hildburghausen
Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude im Landkreis Hildburghausen (Gebiet: Region 1). Region 1 umfasst insgesamt 15 Objekte. Die Reinigung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Es besteht einmalig das Optionsrecht auf eine anschließende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (vgl. Ziff. II.2.11).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Landratsamt Hildburghausen bietet eine freiwillige Ortsbesichtung im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 12.01.2023 an. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 30.12.2022 vereinbart werden und sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbetreibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen.
Unterhaltsreinigung Region 2
Landkreis Hildburghausen
Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen und Sporthallen im Landkreis Hildburghausen (Gebiet: Region 2). Region 2 umfasst insgesamt 9 Objekte. Die Reinigung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Es besteht einmalig das Optionsrecht auf eine anschließende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (vgl. Ziff. II.2.11).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Landratsamt Hildburghausen bietet eine freiwillige Ortsbesichtung im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 12.01.2023 an. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 30.12.2022 vereinbart werden und sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbetreibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen.
Unterhaltsreinigung Region 3
Landkreis Hildburghausen
Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen und Sporthallen im Landkreis Hildburghausen (Gebiet: Region 3). Region 3 umfasst insgesamt 13 Objekte. Die Reinigung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Es besteht einmalig das Optionsrecht auf eine anschließende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (vgl. Ziff. II.2.11).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Landratsamt Hildburghausen bietet eine freiwillige Ortsbesichtung im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 12.01.2023 an. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 30.12.2022 vereinbart werden und sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbetreibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen.
Unterhaltsreinigung Region 4
Landkreis Hildburghausen
Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen und Sporthallen im Landkreis Hildburghausen (Gebiet: Region 4). Region 4 umfasst insgesamt 9 Objekte. Die Reinigung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Es besteht einmalig das Optionsrecht auf eine anschließende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (vgl. Ziff. II.2.11).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Landratsamt Hildburghausen bietet eine freiwillige Ortsbesichtung im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 12.01.2023 an. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 30.12.2022 vereinbart werden und sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbetreibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen.
Glasreinigung Region 1 und Region 2
Landkreis Hildburghausen
Glasreinigung für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude im Landkreis Hildburghausen (Gebiet: Region 1 und Region 2). Region 1 und Region 2 umfasst insgesamt 24 Objekte. Die Reinigung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Es besteht einmalig das Optionsrecht auf eine anschließende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (vgl. Ziff. II.2.11).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Landratsamt Hildburghausen bietet eine freiwillige Ortsbesichtung im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 12.01.2023 an. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 30.12.2022 vereinbart werden und sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbetreibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen.
Glasreinigung Region 3 und Region 4
Landkreis Hildburghausen
Glasreinigung für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude im Landkreis Hildburghausen (Gebiet: Region 3 und Region 4). Region 3 und Region 4 umfasst insgesamt 22 Objekte. Die Reinigung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Es besteht einmalig das Optionsrecht auf eine anschließende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (vgl. Ziff. II.2.11).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens sechs Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Das Landratsamt Hildburghausen bietet eine freiwillige Ortsbesichtung im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 12.01.2023 an. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 30.12.2022 vereinbart werden und sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbetreibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht
Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend (gilt für III 1.1-1.3). Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 14)
- Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Anlage 15)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Industrie- und Handelskammer
- Nachweis der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
- Nachweis der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis (sofern einschlägig)
(Diese Unterlagen sind auch in Anlage 08_Angebotsschreiben aufgeführt)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (losübergreifend; bei Bewerbergemeinschaften):
2 Mio. € Personenschäden / pro Schadensfall
2 Mio. € Sachschäden / pro Schadensfall
500 T€ Vermögensschäden / pro Schadensfall
100 T€ Tätigkeitsschäden / pro Schadensfall
150 T€ Schlüsselschäden / pro Schadensfall
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Anlage 16)
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (losübergreifend) (Anlage 17)
- Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG). (losübergreifend) (Anlage 18)
- Jährlicher Gesamtumsatz aufgeteilt in Unterhaltsreinigung (mind. 300 T€ pro Jahr) (nur bei Angebotsabgabe der Lose 1 bis 4) und Glasreinigung (mind. 100 T€ pro Jahr) (nur bei Angebotsabgabe der Lose 5 und 6) in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Anlage 19)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (los-übergreifend; bei Bewerbergemeinschaften):
2 Mio. € Personenschäden / pro Schadensfall
2 Mio. € Sachschäden / pro Schadensfall
500 T€ Vermögensschäden / pro Schadensfall
100 T€ Tätigkeitsschäden / pro Schadensfall
150 T€ Schlüsselschäden / pro Schadensfall
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Anlage 16)
- Jährlicher Gesamtumsatz aufgeteilt in Unterhaltsreinigung (mind. 300 T€ pro Jahr) (nur bei Angebotsabgabe der Lose 1 bis 4) und Glasreinigung (mind. 100 T€ pro Jahr) (nur bei Angebotsabgabe der Lose 5 und 6) in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Anlage 19)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) (Anlage 20)
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) (Anlage 21)
- Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (mind. 3 Referenzen Unterhaltsreinigung für die Lose 1 bis 4 und mind. 3 Referenzen Glasreinigung für die Lose 5 und 6) mit folgenden Angaben (Anlage 22):
Name des Auftraggebers; Objektart; Auftragssumme pro Jahr in Euro; Erbrachte Leistungen (Reinigungsarten); Jahresreinigungsfläche in Quadratmeter; Name des Ansprechpartners oder der Abteilung; Telefonnummer; Vertragslaufzeit.
Bitte geben Sie mind. drei Referenzen je Reinigungsarten an. Die Reinigungsarten teilen sich auf in Unterhalts- und Grundreinigung (erforderlich bei Angebotsabgabe der Lose 1 bis 4) und Glasreinigung (erforderlich bei Angebotsabgabe der Lose 5 und 6). Je Reinigungsart muss mind. eine Referenz der Objektart "Schulen / Bildungseinrichtungen" entsprechen und mind. eine Referenz der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber sein. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Anlage 23)
- Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (mind. 3 Referenzen Unterhaltsreinigung für die Lose 1 bis 4 und mind. 3 Referenzen Glasreinigung für die Lose 5 und 6) mit folgenden Angaben (Anlage 22):
Name des Auftraggebers; Objektart; Auftragssumme pro Jahr in Euro; Erbrachte Leistungen (Reinigungsarten); Jahresreinigungsfläche in Quadratmeter; Name des Ansprechpartners oder der Abteilung; Telefonnummer; Vertragslaufzeit.
Bitte geben Sie mind. drei Referenzen je Reinigungsarten an. Die Reinigungsarten teilen sich auf in Unterhalts- und Grundreinigung (erforderlich bei Angebotsabgabe der Lose 1 bis 4) und Glasreinigung (erforderlich bei Angebotsabgabe der Lose 5 und 6). Je Reinigungsart muss mind. eine Referenz der Objektart "Schulen / Bildungseinrichtungen" entsprechen und mind. eine Referenz der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber sein. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Bewerbungsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen (Anlage 02)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage 03)
- Auftragsspezifikationen gem. Leistungsbeschreibung und - verzeichnisse (Anlage 07)
Es gilt das ThürVgG. Der Auftragsgegenstand fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG), weshalb die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) ergebenden Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen als zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen (vgl. § 129 GWB) zum Vertragsbestandteil werden. Der/Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben), auf deren Angebot/e nach Abschluss der Wertung der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieter) sowie deren etwaig vorgesehene Nachunternehmer haben insbesondere die gemäß §§ 10 ff. ThürVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben und die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Nachweise vorzulegen (vgl. § 12 a ThürVgG). Folgende Anlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG ( Anlage 24.1)
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgelt-gleichheit §§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.2)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.3)
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.4)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.5)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG in der geltenden Fassung
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen über die Vergabeplattform. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Rückfragen der Bieter (Bewerber-/Bieterfragen) sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber/Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerber- bzw. Bieterinformationen der Vergabestelle einzusehen! Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist dort eingehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.