Labordienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 01-22-1060-93000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labordienstleistungen
Erbringung von Labordienstleistungen für den Auftraggeber im Umfang von ca. 97 Mio GOÄ-Punkten bzw. entsprechenden Äquivalenten pro Jahr
Klinikum Altenburger Land GmbH Am Waldessaum 10 04600 Altenburg
Erbringung von Labordienstleistungen für den Auftraggeber im Umfang von ca. 97 Mio GOÄ-Punkten bzw. entsprechenden Äquivalenten pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Land: Deutschland
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1F64V9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.